Direktbefeuerung
Direktbefeuerung
WARNUNG
Brandgefahr durch lose Teile
Beim Kontakt von brennbaren Stoffen mit der Brennkammer oder dem
Gasflächenbrenner besteht Brandgefahr.
•
Prüfen, dass keine Teile vor der Brennkammer und dem Gasflächenbrenner
liegen, die beim erstmaligen Anschalten des RLT-Geräts mitgerissen werden
können.
Brennkammer
WARNUNG
Lebensgefahr durch Verpuffung
Beim erneuten Anschalten des Brenners besteht eine Verpuffungsgefahr.
•
Nach 5 erfolglosen Startversuchen Hersteller kontaktieren.
WARNUNG
Lebensgefahr durch Verbrennung
Bei Arbeiten am Flammtopf besteht Lebensgefahr durch Verbrennung.
•
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, Atemschutz und Schutzkleidung)
tragen.
VORSICHT
Schwerste Gesundheitsschäden durch Abgasemissionen
Bei erstmaligem Anschalten des Brenners kann es zu Gesundheitsschäden durch
Abgasemissionen kommen.
•
Die Brennkammer oder Abgasführung immer im Überdruckbereich des RLT-
Geräts einbauen.
Personalqualifikation
Die erste Inbetriebnahme einer Brennkammer bzw. der dazugehörigen Lüftungsanlage ist durch den
Hersteller oder einem anderen von diesem benannten Fachkundigen durchzuführen (DIN 4794).
Verbrennungsluft
Der notwendige Verbrennungsvolumenstrom (schadstofffrei) beträgt ca. 1 m³/h pro kW installierte
Brennerleistung. Abluftöffnungen im Gebäude sind nach TRGI, im Gerät auf max. 1 m/s,
mind. 150 cm² auszulegen.
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