EG-Konformitätserklärung
Es ist erforderlich, dass die in diesem Bohrständer betriebene Maschine (z.B. DKB-
PRO-Serie) den in den technischen Daten des Bohrständers beschriebenen
Anforderungen (z.B.: Bohrdurchmesser, Maschinenaufnahme) entspricht. Hiermit
erklären wir, dass diese Einheit entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG konzipiert
wurde. Die Inbetriebnahme dieser Bohreinheit ist solange untersagt, bis festgestellt
wurde, dass das Elektrowerkzeug, das mit dieser Einheit verbunden werden soll,
den Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG entspricht (erkennbar durch die CE-
Kennzeichnung am Elektrowerkzeug)
Name und Anschrift der Person die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen
zusammenzustellen:
Kernlochbohrer GmbH
Geigersbühlweg 52
72663 Großbettlingen
Ort: Großbettlingen
Datum: 17.05.2023
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Guido Pillat
Chief Executive Officer
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