Anhang E - Garantie
Leistungsumfang der eingeschränkten Garantie
Bei Auftreten eines Produktfehlers besteht die einzige Verpflichtung von D-LINK darin, dem ursprünglichen Käufer das
defekte D-Link Hardware-Produkt kostenlos zu reparieren oder es auszutauschen. Voraussetzung ist, dass das Produkt
während der Garantielaufzeit einem autorisierten D-LINK-Servicecenter übergeben wird. Reparatur oder Austausch
werden von D-LINK durch ein autorisiertes D-LINK-Servicecenter durchgeführt. Bauteile oder Hardware-Produkte, die
gemäß dieser eingeschränkten Garantie ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von D-LINK über. Für das
Ersatzteil oder -produkt gilt die verbliebene eingeschränkte Garantie des ausgetauschten Teils oder Produkts. Das
Austauschprodukt muss weder neu sein noch dem defekten Produkt ganz oder in Teilen entsprechen. D-LINK darf dieses
defekte Produkt oder ein Teil davon nach eigenem Ermessen gegen ein entsprechendes wieder aufbereitetes Produkt
austauschen, welches dem defekten Produkt im Wesentlichen entspricht (oder höherwertig ist).
79