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Entsorgung Von Altgeräten - Stalgast 9705100 Bedienungsanleitung

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10.
ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Diese Informationen beziehen sich auf eine ordnungsgemäße Vorgehensweise mit verbrauchten
elektrischen und elektronischen Geräten.
Altes, verbrauchtes Equipment sollte im Geschäft, wo das neue Gerät gekauft wird, zurückgelassen
werden. Jedes Geschäft ist dazu rechtlich verpflichtet, das alte Gerät kostenlos entgegenzunehmen,
soweit ein neues Gerät derselben Art und in derselben Menge gekauft wird. Der Käufer ist lediglich
dazu verpflichtet, das alte Gerät auf eigene Kosten zum Geschäft zu bringen.
Das alte Gerät sollte zu einem entsprechenden Sammelpunkt gebracht werden. Informationen über
die sich in Ihrer unmittelbarer Umgebung befindenden Punkte finden Sie auf der Internetseite oder
Informationstafel Ihrer Gemeinde.
Elektrische und elektronische Geräte können auch an Servicestellen zurückgelassen werden. Sollte eine
Reparatur wirtschaftlich nicht nachvollziehbar oder technisch unmöglich sein, ist der Servicedienst dazu
verpflichtet, das Gerät kostenlos entgegenzunehmen.
Sie können verbrauchte Geräte auch bequem von Zuhause aus übergeben. Sollten Sie keine Zeit oder
keine Möglichkeit haben, Ihr Gerät zum entsprechenden Sammelpunkt zu bringen, können Sie sich
diesbezüglich an eine spezialisierte Dienstleistungsfirma wenden und die Abholung arrangieren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden.
Dafür drohen hohe Geldstrafen.
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol bedeutet,
dass nach dem Ablauf der Nutzungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall gehört. Aus
diesem Grund muss es an einen Ort gebracht werden, wo es vorschriftsmäßig deponiert
oder wiederverwertet wird.
11.
GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keinem
Garantiewechsel unterliegen folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Wasserstein
beschädigte Heizelemente, Schrauben und Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner,
Gummidichtungen und jegliche mechanisch beschädigten Elemente. Keinem Garantiewechsel unterliegen
auch Bauelemente, die infolge fehlerhafter Bedienung beschädigt wurden.
Selbstreparatur und Beseitigung der Garantieplombe haben den Verlust der Garantie zur Folge.
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