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T-Mobile MDA Basic Bedienungsanleitung Seite 527

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Anhang
13.15 Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (T-Mobile oder Fachhändler),
leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine
Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die
Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines
Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des
Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kauf-
preises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von
dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwen-
dungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbe-
stätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie
durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die
Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Drucker-
patronen und wieder aufladbare Akkumulatoren.
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