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klover SOFT 80 Installations-, Bedienungs- Und Wartungsanleitung Seite 160

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DE
4
BRENNSTOFF
4.1
MERKMALE DES BRENNSTOFFS
d
Es ist verboten, andere Brennstoffe als Pellets für den
Gerätebetrieb zu verwenden.
d
AUF KEINEN FALL Pellets verwenden, deren Abmes-
sungen von den Vorgaben des Herstellers abweichen.
Im Handel werden verschiedene Pelletarten angeboten, die unterschied-
liche Merkmale und Qualitäten je nach eingesetzter Holzart und ange-
wandtem Produktionsprozess aufweisen.
Da die Merkmale und die Qualitäten der Pellets in erheblichem Maße die
Autonomie, den Wirkungsgrad und die Funktionstüchtigkeit des Produkts
beeinflussen, empfiehlt der Hersteller die Verwendung zertifizierter Pel-
lets mit Erfüllung der Anforderungen der Klasse A1 (EN 17225-2).
Die verwendeten Pellets müssen folgende Merkmale hinsichtlich der Ab-
messungen und Leistungen aufweisen:
Ursprungs-Rohstoff
Maximale Länge
Durchmesser
Maximaler Feuchtigkeitsgehalt
Maximale Aschenrückstände
a
Die Verwendung minderwertiger Pellets oder anderer
Materialien beeinträchtigt die Funktionen des Geräts
und kann zum Erlöschen der Garantie und der damit
verbundenen Haftung des Herstellers führen.
l
Sollten Pellets mit Abmessungen und Heizeigenschaf-
ten verwendet werden, die von den empfohlenen ab-
weichen, könnte es notwendig sein, die Betriebspara-
meter des Produkts zu ändern.
Eine eventuelle Änderung der Betriebsparameter DARF
NUR von qualifizierten und befugten Fachkräften vor-
genommen werden..
d
AUF KEINEN FALL Pellets mit einem hohen Feuchtig-
keitsgehalt verwenden.
AUF KEINEN FALL Pellets verwenden, die stark beschä-
digt sind, ungünstig gelagert wurden oder Sägespäne,
Harze, chemische Stoffe und Plastik, Additive oder
Klebstoffe aufweisen bzw. Enthalten.
8
Pellets aus reinem Naturholz
35 mm
6 mm
8÷9 %
1,1 %
4.2
LAGERUNG
l
Zur Gewährleistung einer optimalen Verbrennung ist
es notwendig, dass die Pellets an einem trockenen
und geschützten Ort gelagert werden; hierbei sind die
entsprechend vorgesehenen Sicherheitsabstände zum
Gerät und zu Wärmequellen, die deren Verbrennung
verursachen können, einzuhalten.
a
Während des Transports und der Lagerung der Pellets
ist darauf zu achten, dass die Säcke oder Gebinde nicht
beschädigt werden.
Am vorgesehenen Ort für die Lagerung dürfen keine
entflammbaren Stoffe gelagert oder Tätigkeiten mit
Brandgefahr ausgeführt werden.
Die Pellets müssen unbedingt so transportiert und ge-
lagert werden, dass sie immer trocken bleiben.
ALLGEMEINES
CS.SB80.IST_DE_Rev. 2.0_09-23

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