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Schefer Eco 1101086W2 Original-Betriebs- Und Wartungsanleitung Seite 4

Gabelhubwagen mit waage

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Original-Betriebs- und Wartungsanleitung Gabelhubwagen Typ Eco mit Waage
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der Gabelhubwagen mit Waage dient sowohl zum manuellen
Heben und Senken als auch zum manuellen Verfahren von
Lasten.Der Einsatz setzt ebene und befestigte Fahrbahnen vor-
aus. Der Gabelhubwagen mit Waage ist zu verwenden als
Stückgutförderer im innerbetrieblichen Verkehr, z. B. von
Lagerhallen der Industrie und Speditionen etc.. Er ist für den
Transport genormter Paletten, für Gitterboxen und andere palet-
tierte Lasten im Nahbereich einzusetzen.
Die Waage ist zur ausschließlichen Verwendung im nicht-
eichpflichtigen Bereich gemäß EG Richtlinie 90/384/EWG
vorgesehen. Der Gabelhubwagen mit Waage darf ausschließlich
zur flur-gebundenen Lastaufnahme und Transport sowie zur
statischen Verwiegung eingesetzt werden.
Er ist nicht geeignet für Anwendungen in explosionsgefährdeten
Räumen und ungeeignet für den Einsatz in aggressiver
Umgebung. Änderungen am Gabelhubwagen mit Waage sowie
das Anbringen von Zusatzgeräten sind nur mit unserer aus-
drücklichen schriftlichen Zustimmung erlaubt. Lastangaben und
Funktionsbeschreibung sind genau zu beachten!
Unfallverhütungsvorschriften
Der Gabelhubwagen darf nur bestimmungs- und
ordnungsgemäß verwendet und zu betrieben werden.
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften
zu beachten.
1
)
in Deutschland z. Zt.:
UVV DGUV V68 (zu beziehen bei Carl Heymanns Verlag,
Köln, Berlin)
EG Richtlinie EN 1757-2
EG Richtlinie 2006/42/EG
1
) in der jeweils gültigen Fassung
Vor der Inbetriebnahme sind die vorliegende Original-
Betriebsanleitung und auch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV
V68 aufmerksam durchzuarbeiten. Erst wenn deren Inhalte ver-
standen wurden, darf das Gerät in Betrieb genommen werden!
08/2019
Sicherheitshinweise
Bedienung, Montage und Wartung sind
nur durch qualifiziertes und beauftragtes Personal zulässig.
(Definition für Fachkräfte nach IEC 364)
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer
Ausbildung, Erfahrung, Unterweisung sowie Kenntnisse
über einschlägige Normen und Bestimmungen, Unfallver-
hütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse
von den für die Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berech-
tigt worden sind, die jeweils erforderliche Tätigkeit auszuführen
und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
Der Betrieb ist nur auf ebenem und befestigtem Boden
zulässig.
Das Befördern von Personen sowie der Aufenthalt im
Gefahrenbereich ist grundsätzlich verboten.
Aufenthalt unter gehobener Last verboten.
Die angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
Das Ladegut muss gleichmäßig auf der Gabel verteilt werden.
Der Gabelhubwagen darf niemals bei angehobenen
Gabeln beladen werden
Lasten niemals in gehobenem Zustand unbeaufsichtigt
lassen.
Niemals in bewegliche Teile greifen.
Werden Mängel festgestellt, sind diese sofort und sachkundig
zu beheben.
Es dürfen ausschließlich Originalersatzteile
verwendet werden.
Prüfungen
Gem. DGUV V68 ist der Gabelhubwagen nach Bedarf, jedoch
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Wir empfehlen die Ergebnisse der Prüfungen in einem Prüfbuch
festzuhalten.
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