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Phoenix Mecano DUOMAT 9 Montageanleitung Seite 37

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DUOMAT 9
10. Entsorgung
10.1
Verpackungsmaterial
Das Verpackungsmaterial ist nach recyclingfähigen Bestandteilen zu sortieren und gemäß den gel-
tenden Umweltvorschriften des jeweiligen Landes (in Deutschland nach dem Kreislaufwirtschafts-
gesetz KrWG ab dem 01.06.2012, international der EU-Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtli-
nie AbfRRL ab dem 12.12.2008) der Wiederverwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen.
10.2
Bauteile des Antriebs
Der DUOMAT 9 enthält Elektronikbauteile, Kabel, Metalle, Kunststoffe usw. Der DUOMAT 9 ist
gemäß den geltenden Umweltvorschriften des jeweiligen Landes zu entsorgen.
Die Entsorgung des Produkts unterliegt in Deutschland dem Elektro-G, international der
EURichtlinie 2012/19/EU (WEEE) oder den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen.
Der DUOMAT 9 darf nicht in den Hausmüll gelangen!
10.3
Batterien
Die Entsorgung der wieder aufladbaren Batterie (Akku) unterliegt in der EU der Batterierichtlinie
2006/66/EG, in Deutschland dem Batteriegesetz (BattG) vom 25.6.2009, international den jeweili-
gen nationalen Gesetzgebungen.
Der Akku darf nicht in den Hausmüll gelangen!
79337(b)
Entsorgung
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