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Phoenix Mecano DUOMAT 9 Montageanleitung Seite 35

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DUOMAT 9
9.
Wartung
 Verwenden Sie nur Ersatzteile, die von DewertOkin hergestellt oder freigegeben wurden. Nur
diese gewährleisten eine ausreichende Sicherheit.
9.1
Instandhaltung
Art der Überprüfung
Überprüfungen der elektri-
schen Funktion und Sicher-
heit.
Regelmäßige Sichtprüfungen
des Gehäuses auf Beschädi-
gungen.
Regelmäßige Sichtprüfungen
der Steckverbindungen und
des elektrischen Anschlus-
ses auf Beschädigungen.
Regelmäßige Sichtprüfungen
der Leitungen auf Beschädi-
gungen.
Regelmäßige Funktionsprü-
fung der Endschalter.
Regelmäßige Akku-
Funktionsprüfungen auf Be-
triebsbereitschaft.
Regelmäßige Funktionskon-
trolle der mechanischen
Rückstellfunktion.
Regelmäßige Sichtprüfung,
ggf. Reinigung und abschlie-
ßende Funktionskontrolle der
mechanischen Rückstellfunk-
tion (Bowdenzug).
79337(b)
Erläuterung
Die Überprüfungen haben durch
eine Elektrofachkraft zu erfolgen.
(Siehe Abschnitt „Elektrischer An-
schluss" im Kapitel „Montage".)
Überprüfen Sie das Gehäuse auf
Risse und Brüche. Durch Risse und
Brüche wird der IP-Schutz beein-
trächtigt.
Kontrollieren Sie den festen Sitz der
Verbindungen der elektrischen Lei-
tungen und des elektrischen An-
schlusses.
Kontrollieren Sie die Anschlusslei-
tungen auf Quetschungen, Absche-
rungen und die Zugentlastung mit
Knickschutz insbesondere nach
jeder mechanischen Belastung.
Überprüfen Sie die Endschalter
durch Anfahren der Endpositionen.
Wenn Sie den Antrieb bei vollstän-
dig geladenem Akku nicht mehr in
beide Richtungen verfahren können,
dann ist der Akku zu ersetzen.
Überprüfen Sie die Funktion der
mechanischen Rückstellfunktion
durch Auslösen (siehe Abschnitt
„Option: Mechanische Rückstell-
funktion" in Kapitel „Hinweise zur
Bedienung").
Sollte die mechanische Rückstell-
funktion nicht ausgelöst werden
können, ist der Antrieb defekt.
Überprüfen Sie die mechanische
Rückstellfunktion (Bowdenzug) auf
Verunreinigungen und nach der
Reinigung auf Funktion.
Wartung
Zeitraum
Der Zeitraum der regel-
mäßigen Überprüfungen
richtet sich nach der von
Ihnen zu erstellenden
Gefährdungsbeurteilung
für das Endprodukt.
Mindestens alle 6 Monate.
Mindestens alle 6 Monate.
Mindestens alle 6 Monate.
Mindestens alle 6 Monate.
Mindestens alle 4 Wo-
chen.
Mindestens alle 6 Monate.
Mindestens alle 6 Monate.
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