Pneumatikfachkraft
Eine Pneumatikfachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen in
der Lage, pneumatische Ausrüstungen und Systeme zu beaufsichtigen und zu warten. Sie kann
mögliche Gefahren selbstständig erkennen und vermeiden.
Die Pneumatikfachkraft ist für den speziellen Einsatzort, in dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt
die relevanten Normen und Bestimmungen.
2.2.1
Verpflichtung des Personals
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass sie ihre Arbeit
zuverlässig ausführen. Es dürfen keine Personen an der Maschine arbeiten, deren
Reaktionsfähigkeit durch Drogen, Alkohol, Medikamente oder ähnliches beeinträchtigt ist.
Alle Personen, die mit Arbeiten an der Maschine beauftragt sind, verpflichten sich, vor
Arbeitsbeginn
die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten,
–
die Sicherheitshinweise und die Warnhinweise dieser Betriebsanleitung zu lesen und durch
–
Unterschrift zu bestätigen, diese verstanden zu haben.
2.2.2
Unbefugte
WARNUNG
2.2.3
Unterweisung
Das Personal muss regelmäßig vom Betreiber unterwiesen werden. Protokollieren Sie die
Durchführung der Unterweisung zur besseren Nachverfolgung.
8
Gefahr für Unbefugte!
Unbefugte Personen, die die Qualifikationsanforderungen an das Personal nicht
erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
– Unbefugte Personen vom Arbeitsbereich fernhalten.
– Im Zweifelsfall Personen ansprechen und aus dem Arbeitsbereich weisen.
– Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Arbeitsbereich aufhalten.
2 Sicherheit