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Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht mit dem
Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher ist gesetzlich
verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende
ihrer Lebensdauer an den dafür eingerichteten, öffentlichen
Sammelstellen oder an die Verkaufstelle zurück-
zugeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige
Landesrecht. Das Symbol auf dem Produkt, der
Gebrauchsanleitung oder der Verpackung weist
auf diese Bestimmungen hin.
Mit der Wiederverwertung, der stofflichen
Verwertung oder anderer Formen der
Verwertung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen
Beitrag zum Schutz unserer Umwelt. In Deutschland gelten
oben genannte Entsorgungsregeln, laut Batterieverordnung,
für Batterien und Akkus entsprechend.
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