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Fujitsu Airstage UTY-ALGX Gebrauchsanleitung Seite 3

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5.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG.
FGL SCHLIESST AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT UND DIE
GESAMTE ZUGEHÖRIGE DOKUMENTATION AUS. DAS SOFTWAREPRODUKT UND DIE GESAMTE ZUGEHÖRIGE
DOKUMENTATION WERDEN OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNG, EIN-
SCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG, IMPLIZIERTE GEWÄHRLEI-
STUNG FÜR MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER FÜR DIE NICHTVER-
LETZUNG VON RECHTEN DRITTER, BEREITGESTELLT. DAS GESAMTE RISIKO AUS DER VERWENDUNG ODER
LEISTUNG DES SOFTWAREPRODUKTS LIEGT BEI IHNEN. WENN SIE JEDOCH INNERHALB VON (90) TAGEN
NACH ERWERB DER SOFTWARE FGL ÜBER EINEN PHYSISCHEN DEFEKT DER MEDIEN, AUF DENEN DIE SOFT-
WARE ENTHALTEN IST, INFORMIEREN, ERSETZT FGL DIE DEFEKTEN MEDIEN DURCH NEUE MEDIEN.
6.
HAFTUNGSBEGRENZUNG.
FGL IST IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR JEGLICHE UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN (EINSCHLIES-
SLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN DURCH GEWINNVERLUSTE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG
ODER VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN, SCHÄDEN DURCH DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE
AUS ODER BASIEREND AUF DER STROMUMLAGEFUNKTION DER SOFTWARE ENTSTEHEN, ODER JEGLICHE
ANDERE FINANZIELLE VERLUSTE) VON IHNEN ODER DRITTEN, AUS DER VERWENDUNG ODER UNMÖGLICH-
KEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE, SELBST WENN FGL ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN
INFORMIERT WURDE.
7.
GESAMTE VEREINBARUNG.
Diese LIZENZVEREINBARUNG (einschließlich jeglicher Anhänge oder Änderungen an dieser LIZENZVEREINBARUNG
für das SOFTWAREPRODUKT) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und FGL bezüglich des SOFTWARE-
PRODUKTS dar und tritt an die Stelle aller früheren mündlichen oder schriftlichen Kommunikationen, Vorschläge und
Repräsentationen hinsichtlich des SOFTWAREPRODUKTS oder jeglicher anderer Themen, die Gegenstand dieser
LIZENZVEREINBARUNG sind.
8.
SCHADLOSHALTUNG.
Sie erklären sich bereit, FGL und seine Niederlassungen, Gesellschafter, Manager, Vertreter, Werbepartner oder anderen
Partner und Mitarbeiter gegenüber jeglicher Schäden, Ansprüche oder Forderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt
auf angemessene Anwaltsgebühren, von Dritten aufgrund der oder durch die Verwendung der SOFTWARE schadlos zu
halten.
9.
GELTENDE GESETZE UND GERICHTSBARKEIT.
Für diese LIZENZVEREINBARUNG gelten die Gesetze von JAPAN. Sie und FGL unterwerfen sich hiermit unwiderruflich
der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des Tokio District Court oder höherer Gerichte mit entsprechender Gerichtsbarkeit in
Japan für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dieser LIZENZVEREINBARUNG ergeben.
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