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INTILION scalebloc energy Betriebsanleitung Seite 34

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2.9
Verpflichtung des Betreibers
Der Batteriespeicher wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber des Batterie-
speichers unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Betriebsanleitung müssen die für den Einsatz-
bereich des Batteriespeichers gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutz-
vorschriften eingehalten werden. Dabei gilt insbesondere:
Der Betreiber muss sicherstellen, dass der Batteriespeicher nur bestimmungsgemäß
verwendet wird (siehe Abschnitt 2.1).
Der Betreiber muss bei Outdoor- und Indoor-Batteriespeichern Fluchtwege vorsehen
und kennzeichnen. Außerdem muss der Betreiber dafür sorgen, dass die Fluchtwege
ständig freigehalten werden.
Der Betreiber muss die Betriebsanleitung stets im leserlichen Zustand und vollständig
am Einsatzort des Batteriespeichers zur Verfügung stellen.
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung, Au-
ßerbetriebnahme und Demontage eindeutig regeln und festlegen.
Der Betreiber darf nur Personen an dem Batteriespeicher arbeiten lassen, welche das
gesetzlich zulässige Mindestalter vollendet haben.
Der Betreiber darf nur ausreichend qualifiziertes und unterwiesenes Personal an dem
Batteriespeicher arbeiten lassen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit dem Batteriespeicher
umgehen, die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen nachweislich schu-
len und über die Gefahren informieren.
Der Betreiber muss dem Personal die persönliche Schutzausrüstung bereitstellen und
dafür Sorge tragen, dass diese auch benutzt wird.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass keine Personen an dem Batteriespeicher ar-
beiten, deren Reaktionsfähigkeit durch Drogen, Alkohol, Medikamente oder ähnliches
beeinträchtigt ist.
Der Betreiber hat darauf zu achten, dass alle Mitarbeiter, die mit dem Batteriespeicher
umgehen, ausreichende Erholungspausen einlegen, um Ermüdungserscheinungen
und Konzentrationsmangel im Umgang mit dem Batteriespeicher weitestgehend aus-
schließen zu können.
Der Batteriespeicher ist stets in technisch einwandfreiem Zustand zu halten.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen
Wartungsintervalle eingehalten werden.
Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit
und Vollständigkeit überprüfen lassen.
Der Betreiber muss regelmäßig kontrollieren, dass alle an dem Batteriespeicher ange-
brachten Sicherheits- und Warnhinweise gut lesbar sind und dauerhaft an dem Batte-
riespeicher verbleiben.
Der Betreiber muss gewährleisten, dass der Batteriespeicher nach der Inbetrieb-
nahme am Netz angeschlossen bleibt. Um ein Tiefentladen der Batteriemodule zu ver-
hindern, darf er nicht länger als vier Monate vom Netz getrennt sein.
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2 Sicherheit
2.9 Verpflichtung des Betreibers
INTILION AG

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