2.9
Verpflichtung des Betreibers
Der Batteriespeicher wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber des Batterie-
speichers unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Betriebsanleitung müssen die für den Einsatz-
bereich des Batteriespeichers gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutz-
vorschriften eingehalten werden. Dabei gilt insbesondere:
–
Der Betreiber muss sicherstellen, dass der Batteriespeicher nur bestimmungsgemäß
verwendet wird (siehe Abschnitt 2.1).
–
Der Betreiber muss bei Outdoor- und Indoor-Batteriespeichern Fluchtwege vorsehen
und kennzeichnen. Außerdem muss der Betreiber dafür sorgen, dass die Fluchtwege
ständig freigehalten werden.
–
Der Betreiber muss die Betriebsanleitung stets im leserlichen Zustand und vollständig
am Einsatzort des Batteriespeichers zur Verfügung stellen.
–
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung, Au-
ßerbetriebnahme und Demontage eindeutig regeln und festlegen.
–
Der Betreiber darf nur Personen an dem Batteriespeicher arbeiten lassen, welche das
gesetzlich zulässige Mindestalter vollendet haben.
–
Der Betreiber darf nur ausreichend qualifiziertes und unterwiesenes Personal an dem
Batteriespeicher arbeiten lassen.
–
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit dem Batteriespeicher
umgehen, die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen nachweislich schu-
len und über die Gefahren informieren.
–
Der Betreiber muss dem Personal die persönliche Schutzausrüstung bereitstellen und
dafür Sorge tragen, dass diese auch benutzt wird.
–
Der Betreiber muss sicherstellen, dass keine Personen an dem Batteriespeicher ar-
beiten, deren Reaktionsfähigkeit durch Drogen, Alkohol, Medikamente oder ähnliches
beeinträchtigt ist.
–
Der Betreiber hat darauf zu achten, dass alle Mitarbeiter, die mit dem Batteriespeicher
umgehen, ausreichende Erholungspausen einlegen, um Ermüdungserscheinungen
und Konzentrationsmangel im Umgang mit dem Batteriespeicher weitestgehend aus-
schließen zu können.
Der Batteriespeicher ist stets in technisch einwandfreiem Zustand zu halten.
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Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen
Wartungsintervalle eingehalten werden.
–
Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit
und Vollständigkeit überprüfen lassen.
–
Der Betreiber muss regelmäßig kontrollieren, dass alle an dem Batteriespeicher ange-
brachten Sicherheits- und Warnhinweise gut lesbar sind und dauerhaft an dem Batte-
riespeicher verbleiben.
–
Der Betreiber muss gewährleisten, dass der Batteriespeicher nach der Inbetrieb-
nahme am Netz angeschlossen bleibt. Um ein Tiefentladen der Batteriemodule zu ver-
hindern, darf er nicht länger als vier Monate vom Netz getrennt sein.
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2 Sicherheit
2.9 Verpflichtung des Betreibers
INTILION AG