9.2.5
Softwareupdates aus der Ferne
Im Falle eines Softwareupdates wird die/der Anlagenverantwortliche seitens der
INTILION AG kontaktiert. Hierbei wird ein vordefinierter Zeitraum festgelegt, in dem das
Softwareupdate aufgespielt wird.
Innerhalb dieses Zeitraums muss der/die Anlagenverantwortliche am System vor Ort sein
und folgendes sicherstellen:
–
Es dürfen keine Schalthandlungen innerhalb der elektrischen Infrastruktur des Betrei-
bers vor Ort bis zum Anschlusspunkt des Netzbetreibers durchgeführt werden.
–
Die eigene telefonische Erreichbarkeit muss sichergestellt sein.
–
Ein schneller Zugriff zum Batteriespeicher muss gewährleistet sein.
–
Der Batteriespeicher muss sich in dem von der INTILION AG definierten Zustand be-
finden.
Die Inbetriebnahme des Batteriespeichers nach Abschluss des Updates ist nur im Beisein
der/des Anlagenverantwortlichen möglich und wird vor Ort von dieser/diesem koordiniert.
Falls Sie weitere Informationen zur Wartung des Batteriespeichers wünschen,
wenden Sie sich an den HOPPECKE Service (siehe Abschnitt 1.5).
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9.2 Inspektions- und Wartungsarbeiten
9 Wartung
INTILION AG