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Benutzerhandbuch | Laborabzug | Sicherheit
vorgenommen werden. Solche Veränderungen können das Strömungsverhalten und damit die
Schutzwirkung des Laborabzuges verschlechtern.
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Unter größeren Aufbauten, die durch ihre Flächen einen entsprechenden „Windschatten" auf der
Arbeitsfläche erzeugen, ist ein ausreichender Abstand (mindestens 5 cm Bodenfreiheit) zur Arbeitsfläche
sowie ein ausreichend großer Abstand zum Frontschieber (mindestens 10 cm) einzuhalten.
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Der Umgang mit Stoffen, die als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft
sind (cmr-Substanzen), ist in Laborabzügen ausschließlich in geschlossenen Gefäßen und bei
geschlossenem Frontschieber zulässig. Die geltenden Richtlinien sind dabei zu beachten.
In explosionsfähiger Atmosphäre darf der Abzug nicht benutzt werden. Für diesen Bereich bietet Wesemann
EX-Abzüge an.
2.3.2
Allgebrauchsabzüge
Allgebrauchsabzüge sind Tischabzüge, Niedrigraumabzüge, Tiefabzüge und begehbare Abzüge. Die
Allgebrauchsabzüge sind keine Sonderabzüge laut DIN EN14175-7:2012, DIN 12927:1995, DIN 12980:2005,
DIN 25466:2012 sowie DIN 12924-3:2011. Sie sind daher:
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keine Abzüge für hohe thermische Lasten
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keine Abzüge für hohe thermische Lasten in Verbindung mit Säureaufschlüssen
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keine Perchlorsäureabzüge
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keine Flusssäureabzüge
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keine mikrobiologischen Sicherheitswerkbänke
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keine Absaugboxen mit Luftrückführung
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keine Radionuklidabzüge
Sie dürfen nicht als Sonderabzüge eingesetzt werden. Für Sonderanwendungen stehen spezielle Abzugstypen
zur Verfügung.
2.4
Bestimmungswidrige Verwendung
Jegliche Benutzung, die nicht im Kapitel 2.3 Bestimmungsgemäße Verwendung genannt ist, gilt als
bestimmungswidrig.