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1 Allgemeine Sicherheitshinweise
1.1 Sorgfaltspflicht des Betreibers
UNDLAUFPRÜFVORRICHTUNG
Die Rundlaufprüfvorrichtung RPV1300 wurde nach sorgfältiger
Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen, konstruiert
und gebaut. Es entspricht damit dem Stand der Technik und
bietet ein Höchstmaß an Sicherheit während des Betriebs.
Konstruktive Veränderungen am Gerät dürfen nur nach
schriftlicher Genehmigung durch den Hersteller
vorgenommen werden!
Die Gerätesicherheit kann in der betrieblichen Praxis nur dann
umgesetzt werden, wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen
getroffen werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers,
diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu
kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass
•
das Gerät nur bestimmungsgemäß genutzt wird
•
das Gerät nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen Zustand
benutzt wird
•
die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und
vollständig am Einsatzort des Gerätes zur Verfügung steht
•
nur dafür qualifiziertes und autorisiertes Personal das Gerät
bedient
•
das Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von
Arbeitssicherheit unterwiesen wird, sowie die
Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise kennt
•
alle an dem Gerät angebrachten Sicherheits- und
Warnhinweise nicht entfernt werden und leserlich sind.
RPV1300
RPV1300
Bedienungsanleitung
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