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Panasonic EB-G51E Bedienungsanleitung Seite 64

Digitales mobiltelefon teil 2

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EU/EWR-Garantie: Gültige Bedingungen für andere Länder als das
ursprüngliche Verkaufsland.
Sollte der Käufer das Gerät schadhaft finden, so ist er aufgefordert, mit der
entsprechenden Verkaufsgesellschaft oder auf Landesebene zuständigen
Vertretung in dem EU/EWR-Land, in dem diese Garantie in Anspruch genommen
wird, Kontakt aufzunehmen und diese Garantie zusammen mit einem datierten
Verkaufsbeleg vorzulegen. Die entsprechenden Angaben können dem „Product
Service Guide" entnommen oder bei einem autorisierten Händler erfragt werden.
Der Käufer wird daraufhin informiert, ob:
(i) die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung die
Reparaturleistung erbringt, oder
(ii) die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung die
Versendung des Gerätes in das EU/EWR-Land, in dem das Gerät ursprünglich
verkauft wurde, übernimmt, oder
(iii) der Käufer selbst das Gerät zu der Verkaufsgesellschaft oder der auf
Landesebene zuständigen Vertretung in das EU/EWR-Land sendet, in dem das
Gerät ursprünglich verkauft wurde.
Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das üblicherweise von
der Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen Vertretung in dem
Land der Benutzung geliefert wird, dann sollte das Gerät mit der vorliegenden
Garantiekarte und dem Nachweis des Kaufdatums auf Risiko und auf Kosten des
Käufers an diese Verkaufsgesellschaft oder an diese Vertretung, die dann die
Reparaturleistungen übernimmt, gesandt werden. In einigen Ländern wird die
zuständige verbundene Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige
Vertretung Händler oder autorisierte Servicestellen benennen, die die Reparaturen
ausführen.
Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das normalerweise
nicht in dem Benutzungsland verkauft wird, oder sollten die inneren oder äußeren
technischen Spezifikationen des Gerätes sich von denen des im Benutzungsland
üblichen Modells unterscheiden, so ist die Verkaufsgesellschaft oder die auf
Landesebene zuständige Vertretung u.U. in der Lage, die Garantiereparaturleistung
mit Ersatzteilen aus dem ursprünglichen Verkaufsland des Gerätes durchzuführen.
Es kann sich jedoch als notwendig erweisen, die Garantiereparaturleistung durch
die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung im
ursprünglichen Verkaufsland durchführen zu lassen.
In beiden Fällen muss der Käufer die vorliegende Garantiekarte und den Nachweis
des Kaufdatums erbringen. Der notwendige Transport sowohl des Gerätes als auch
seiner Ersatzteile wird auf Risiko und auf Kosten des Käufers durchgeführt.
Infolgedessen kann es zu einer Verzögerung der Reparaturleistungen kommen.
In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zur
Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene zuständigen Vertretung im
Benutzungsland des Geräte sendet, werden die Leistungen zu den Bedingungen
(einschließlich der Garantiefrist) erbracht, die für dasselbe Modell des Gerätes im
Benutzungsland gültig sind, nicht zu den Bedingungen im EU/EWR-Land, in dem
das Gerät ursprünglich gekauft wurde. In Fällen, in denen der Verbraucher das
Gerät zur Reparatur zu der Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene
zuständigen Vertretung in das EU/EWR-Land verschickt, in dem das Gerät
ursprünglich gekauft wurde, so werden die Reparaturleistungen zu den dort gültigen
Bedingungen erbracht.
Einige Produktmodelle bedürfen für eine betriebsgerechte Leistung oder für
sicheren Gebrauch in anderen EU/EWR-Ländern eine Anpassung in
Übereinstimmung mit obligatorischen oder empfohlenen Bestimmungen bez.
Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder technischen Normen. Für bestimmte
Produkte können die Kosten einer solchen Anpassung erheblich sein. Es mag sich
auch als schwierig erweisen, den Bestimmungen bez. Betriebsspannung,
Betriebssicherheit oder technischen Normen Genüge zu leisten. Es wird dem Käufer
nachdrücklich empfohlen, sich über diese örtlichen technischen und
sicherheitsbezogenen Faktoren zu erkundigen, bevor er das Gerät in einem
anderen EU/EWR-Land benutzt.
Diese Garantie deckt nicht die Kosten einer Anpassung an örtliche Vorschriften bez.
Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder anderen technischen Normen. Die
Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene zuständige Vertretung ist u.U. in der
Lage, für bestimmte Produktmodelle die notwendigen Anpassungen auf Kosten des
Käufers durchzuführen. Es ist jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, alle
Produktmodelle an örtliche Bestimmungen bez. Betriebsspannung,
Betriebssicherheit oder andere technische Normen anzupassen. Darüber hinaus ist
nicht auszuschließen, dass Anpassungen die Leistungen des Gerätes
beeinträchtigen.
Wenn der Käufer nach Ansicht der Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene
zuständigen Vertretung in dem Land, in dem das Gerät benutzt wird, die Anpassung
an örtliche Vorschriften bez. Betriebsspannung, Betriebssicherheit und anderen
technischen Normen ordnungsgemäß durchgeführt hat, so wird jede nachfolgende
Garantiereparaturleistung zu obigen Bedingungen ausgeführt. Voraussetzung ist
jedoch, dass der Käufer die Art der Anpassung klarstellt, sofern sie für die Reparatur
relevant ist. (Der Verkäufer sollte ein angepasstes Gerät nicht zur Reparatur an die
Verkaufsgesellschaft oder auf Landesebene zuständige Vertretung im Land des
ursprünglichen Verkaufs zurücksenden, falls die Reparatur im Zusammenhang mit
der Anpassung steht.)
Diese Garantie ist nur gültig in Gebieten, die zur Europäischen Union (EU) bzw. zum
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören.
Bitte bewahren Sie diese Garantiekarte mit Ihrer Kaufquittung auf.
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