Falls in einigen Ländern die Begrenzung
einer gesetzlichen Gewährleistung
sowie der Ausschluss oder Begrenzung
von Begleit- oder Folgeschäden nicht
zulässig ist, könnte es sein, dass die
obengenannten Einschränkungen und
Ausschlüsse nicht für jeden Erwerber
gelten. Sollte irgendeine Klausel dieser
Garantiebestimmungen von einem zustän-
digen Gericht für unwirksam oder nicht
durchsetzbar befunden werden, so blei-
ben die Wirksamkeit oder Erzwingbarkeit
irgendeiner anderen Bedingung dieser
Garantiebestimmungen von einem sol-
chen Spruch unberührt.
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