1. Anwendung Die Sicherheitsleuchte H – 251 A ist eine wiederaufladbare leucht- starke Handlampe für explosionsgefährdete Bereiche (außer schlagwettergefährdeter Grubenbau) der Zonen 2 und 1 sowie der Zonen 22 und 21 nach IEC/CENELEC. 2. Sicherheitshinweise Die vorliegende Bedienungsanleitung enthält Informationen und Vorsichtshinweise, die für eine sichere Funktionsweise bei den beschriebenen Bedingungen unbedingt zu berücksichtigen sind.
Folgende Punkte müssen beachtet werden: • Das Gerät darf innerhalb des Ex-Bereiches nicht geöffnet werden. • Der Akkupack darf nur außerhalb des Ex-Bereiches gewechselt werden. • Das Mitführen von zusätzlichen Akkus im Ex-Bereich ist nicht zulässig. • Der Akkupack darf nur außerhalb des Ex- Bereiches mit der zugehörigen Ladevorrichtung C - 251 HV oder C - 251 LV geladen werden.
Abmessungen: 190 x 130 (L x ø) Gewicht: ca. 1750 g (mit Akkupack) IP-Schutzart: IP 66 CE-Kennzeichnung: 0102 Stromversorgung: Ex-Akkupack "H-66" Batteriedaten: 4V; 5Ah; 500 Ladezyklen, mit Tiefentlade- und Kurzschlussschutz Leuchtmittel: Krypton mind. 3,6 V, max. 1,0 A Halogen mind. 3,75 V, max 0,75 A 7.
7.1.3. Wechsel des Leuchtmittels Das Leuchtmittel wird gewechselt indem bei geöffneter Lampe am Reflektor die Lampenhalterung entgegen dem Uhrzeigersinn gelöst wird. Das Leuchtmittel sollte gegen eine entsprechende zugelassene Glühlampe ausgetauscht werden. Nachdem das Leuchtmittel eingesetzt wurde wird die Lampenhalterung am Reflektor im Uhrzeigersinn handfest angezogen und die Lampe verschlossen.
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Ladegerät wird sofort mit dem Ladevorgang begonnen. Nachdem der Ladevorgang abgeschlossen ist, gehen die Ladegeräte auto- matisch in den Betriebszustand Erhaltungsladung über. Die LED’s signalisieren folgende Betriebszustände: Rot dauernd: Kein Kontakt bzw. keine Lampe Grün dauernd: Ladevorgang Kurz vor Übergang zur Erhaltungsladung: Grün dauernd und Rot blinkt.
Versorgung dauert ca. 20-24 Stunden; bei 24 Volt DC ca. 10-12 Stunden. Die Anschlusskabel sind folgendermaßen belegt: Rot = + Pol Schwarz = - Pol 8. Reparatur Bei Reparaturen gelten die Bestimmungen der ELEX V. Wir emp- fehlen die Reparatur im Herstellerwerk, da eine sicherheitstechni- sche Überprüfung bei einer Reparatur erforderlich ist.
Gewährleistung sowie der Ausschluss oder Begrenzung von Begleit- oder Folgeschäden nicht zulässig ist, könnte es sein, dass die obengenannten Einschränkungen und Ausschlüsse nicht für jeden Erwerber gelten. Sollte irgendeine Klausel dieser Garantiebestimmungen von einem zuständigen Gericht für unwirk- sam oder nicht durchsetzbar befunden werden, so bleiben die Wirksamkeit oder Erzwingbarkeit irgendeiner anderen Bedingung dieser Garantiebestimmungen von einem solchen Spruch unberührt.