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Bosch Junkers SUPRAMODUL KN 7-8 KP 23 Planungsunterlage Für Den Fachmann Seite 9

Gas-heizkessel

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Aufstellungsort
Die in dieser Anleitung behandelten Kessel dürfen nur
in Wohn- oder Heizräumen entsprechend der Feuerungs-
verordnung aufgestellt werden� Für die Aufstellung
direkt in Werk- und Produktionsstätten sind die Kessel
nicht geeignet�
Die Umgebungstemperatur des Kessels darf 35 °C nicht
überschreiten� Brennbare, leicht entflammbare Stoffe
und Flüssigkeiten dürfen in Kesselnähe nicht gelagert
werden�
Die Kessel sind auf ebenem und feuerfestem Boden
bzw� Betonsockel aufzustellen� Bei Dauerbelastung ist
mit Fußbodentemperaturen bis 70 °C zu rechnen�
Kessel beim Transport nicht hart absetzen�
Der Platz für den Kessel ist so zu wählen, dass die
Abgase möglichst direkt in den Schornstein geleitet
werden können�
Verbrennungsluft
Der Raum muss mit einer funktionsfähigen Be- und
Entlüftung versehen sein� Es darf zu keiner Zeit ein
größerer Unterdruck als 0,04 mbar entstehen�
Die Verbrennungsluft muss von vorne ungehindert an
den Kessel herangeführt werden�
In Räumen, z� B� Küche mit motorischer Dunstabzugs-
haube muss sichergestellt werden, das ein
zeitiger Betrieb
der Dunstabzugshaube und des
Kessels
nicht möglich
ist�
1. Beispiel: Ein Fensterkontakt verriegelt die Dunst-
abzugshaube�
2. Beispiel: Das Zubehör MVA 1 verriegelt den Betrieb
der Dunstabzugshaube bei Wärmeanforderung des
Kessels�
Wichtiger Hinweis:
Als stark korrosionsfördernd gelten Halogenkohlenwas-
serstoffe wie Chlor und Fluor, die z� B� in Waschmitteln,
Lösungsmitteln, Farben, Klebstoffen, Treibgas, Kühl-
mitteln und diversen Haushaltsreinigern enthalten sind�
Lagerung oder Verarbeitung dieser Stoffe möglichst
nicht in Kesselnähe oder anschließenden Räumen,
die im Luftverbund stehen� Gegebenenfalls dicht-
schließende Tür vorsehen�
Supramodul – 7 181 465 105 (2012/07)
Vorschriften
Neben den nachfolgenden Vorschriften und Richtlinien
sind die örtlichen Bestimmungen und Vorschriften des
zuständigen Gasversorgungsunternehmens (GVU) und
des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU), die
Landesbauordnung (LBO) sowie die gewerblichen und
feuerpolizeilichen Bestimmungen und Vorschriften zu
beachten und einzuhalten�
• Gesetz zur Einsparung von Energie (EnEG) mit den
dazu erlassenen Verordnungen
• HeizAnlV
Heizungsanlagen-Verordnung (gültige Fassung)
• Feuerungsverordnungen der Länder
• DVGW-Arbeitsblatt G 600 (TRGI)
„Technische Regeln für Gasinstallationen",
ZfGW-Verlag, Frankfurt/Main
• VDE 0100 „Einrichten von Starkstromanlagen mit
Nennspannungen bis 1000 V"
VDE-Verlag GmbH, Berlin
• VDI 2035 „Verhütung von Schäden durch Korrosion
und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen"
Beuth Verlag GmbH, Berlin
DIN-Normen:
• DIN 4751 Teil 1 und 2, Sicherheitstechnische
Ausrüstung von Warmwasserheizung mit Vorlauf-
temperaturen bis 110 °C�
• DIN 4751 Teil 4, Sicherheitstechnische Ausrüstung
von Wärmeerzeugungsanlagen mit Vorlauftempera-
turen bis 120 °C�
gleich-
• DIN 4756 „Gasfeuerungsanlagen; Gasfeuerungen in
Heizungsanlagen"�
• DIN 4701; Regeln für die Berechnung des Wärme-
bedarfs von Gebäuden�
• DIN 4705 „Berechnung von Schornsteinabmessun-
gen Teil 1, 2 und 10"�
• DIN 18160 „Hausschornsteine; Anforderungen,
Planung und Ausführung"�
Beuth Verlag GmbH, Berlin
Allgemeine Planungshinweise
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