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Nifty HR21 Serie Betriebs- Und Sicherheitsanleitung Seite 11

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2.1.15
2.1.16
Das Nivelliersystem darf nicht dazu benutzt werden, die Reichweite der Plattform künstlich zu
vergrößern. Nie Bohlen oder Leitern zum Erreichen des selben Zwecks auf der Plattform benutzen.
2.1.17
Nie die Plattform zum Anheben überhängender oder sperriger Gegenstände benutzen, deren Gewicht
die Kapazität der Arbeitsbühne überschreiten oder deren Größe zu einer unzulässigen Erhöhung der
Windlast führen kann. (z. B. Reklametafeln, usw.).
2.1.18
Der Niftylift darf nicht betrieben werden, wenn er sich auf einem Lkw, Anhänger, Eisenbahnwagon,
Boot, Gerüst o.ä. befindet, es sein denn, die Anwendung wurde vorher von der Niftylift Ltd. in
Großbritannien schriftlich zugelassen.
2.1.19
Vor dem Absenken oder Schwenken der Arbeitsbühne immer sicherstellen, dass keine Personen oder
sonstigen Hindernisse im Weg sind. Es muss vorsichtig vorgegangen werden, wenn die Arbeitsbühne
in Bereiche mit fließendem Verkehr geschwenkt wird. Absperrungen müssen eingesetzt werden, um
den Verkehr zu regeln oder Personen am Zutritt zur Maschine zu hindern.
2.1.20
Kunststücke und Unfug mit und um den Niftylift herum sind strengstens verboten.
2.1.21
Wenn andere bewegliche Geräte oder Fahrzeuge im gleichen Bereich arbeiten, muss mit besonderer
Vorsichtig vorgegangen werden, und es müssen die örtlichen Verordnungen und Sicherheitsstandards
eingehalten werden. Warnzeichen wie, aber nicht beschränkt auf, Flaggen, abgesperrte Bereiche,
Blinklichter und Absperrungen müssen benutzt werden.
2.1.22
Vor und während des Verfahrens der Arbeitsbühne muss der sich auf der Plattform befindliche
Bediener einen klaren Blick auf den Fahrweg haben und immer einen sicheren Abstand zu
Hindernissen, Geröll, Abhängen, Löchern, Mulden, Rampen und anderen Gefahren halten, um so
sicheres Verfahren zu gewährleisten. Auch immer sicheren Abstand zu Hindernissen, die sich über
Kopf befinden, halten.
2.1.23
Die Hubarbeitsbühne ist nicht für den Einsatz auf Verkehrsstraßen ausgerüstet oder gedacht.
2.1.24
Beim
Verfahren
Oberflächenbedingungen, Verkehr, Sichtweite, Neigung, umherstehenden Personen und anderen
Faktoren, die zu möglichen Kollisionen oder Verletzungen führen können, anpassen.
2.1.25
Die Hubarbeitsbühne darf nicht auf Steigungen, Böschungen oder Rampen gefahren werden, deren
Neigungswinkel den für die Maschine zulässigen überschreitet.
2.1.26
Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Gefahrenklasse einer Atmosphäre
oder Örtlichkeit. Hubarbeitsbühnen, die in Gefahrenbereichen eingesetzt werden sollen, müssen für
diese zugelassen und geeignet sein. (siehe ANSI/NFPA 505 wo zutreffend).
2.1.27
Der Bediener muss sofort möglicherweise gefährliche Situationen (Umfeld), die während des Betriebs
offensichtlich werden, seinem Vorgesetzten melden.
2.1.28
Wenn der Bediener des Niftylift Fehlfunktionen, sonstige Gefahren oder möglicherweise unsichere
Bedingungen bzgl. der Kapazität, der Nutzung oder des sicheren Betriebs erkennt, so muss er den
Betrieb des Niftylift sofort einstellen und vor der erneuten Nutzung weitere Informationen bzgl. des
sicheren Betriebs von seinem Management oder dem Eigentümer, Händler oder Hersteller anfordern.
Deutsch – 07/17
Originalanweisungen
Immer auf der Plattform stehenbleiben. Nicht versuchen die Reichweite durch Stehen
und/oder Klettern auf das Geländer oder andere Gegenstände zu vergrößern.
BLEIBEN SIE MIT IHREN FÜSSEN AUF DEM BODEN DER PLATTFORM STEHEN.
Nicht auf das Geländer oder die Auslegerverbindung setzen, stellen oder klettern. Der
Einsatz von Bohlen, Leitern oder anderen Gegenständen auf dem Niftylift zum
Erreichen einer größeren Höhe ist strengstens verboten.
muss
der
Bediener
Height Rider/SP Serie
Sicherheits- & Bedienungsanweisung
die
Fahrgeschwindigkeit
immer
herrschenden
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