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Holzknecht HS 260 E Betriebsanleitung Seite 13

Forst seilwinde

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9. Garantiebestimmungen
Die Garantiezeit beträgt bei allen Holzknecht Produkten 1 Jahr ab
Auslieferungsdatum. Wir weisen darauf hin, dass im Schadensfall nur für das
jeweilige Holzknecht-Gerät ein Garantieanspruch geltend gemacht werden
kann.
Vor jeder Garantiereparatur muss der Holzknecht – Kundendienst informiert
werden, um den Reparaturaufwand abzugrenzen.
Wenn Ersatzteile für Garantiearbeiten benötigt werden, ist dies bereits bei der
Bestellung bekannt zu geben. Die am Lieferschein angegebene
Retournierungsfrist ist einzuhalten, da die Teile sonst in Rechnung gestellt
werden.
Nach erfolgter Reparatur sind die Defektteile samt vollständig ausgefüllten
Holzknecht- Garantieantrag innerhalb 14 Tagen an uns frachtfrei einzusenden.
Zu spät eingelangte Garantieanträge können nicht erledigt, bzw. vergütet
werden.
Die Vergütung erfolgt erst nach Eintreffen der Defektteile und des
Garantieantrages, weil es oftmals nur dann möglich ist zu entscheiden, ob
Garantieanspruch besteht oder der Kunde für den Schaden aufkommen muss.
Sollten zusätzliche Aufwendungen die bei der Montage der Geräte am
Schlepper erforderlich sein, die Schlepperspezifisch, und von uns nicht
vorhersehbar, können keine Vergütungsanträge an uns gestellt werden.
Bei Nichtbeachtung, der Bedienungsvorschriften sowie konstruktive
Veränderungen bzw. Umbau erlischt jeder Garantieanspruch.
Als Hersteller behalten wir uns das Recht vor, jederzeit Änderungen
vorzunehmen. Deshalb sind die in der technischen Dokumentation
enthaltenen Angaben unverbindlich und können jederzeit Änderungen
erfahren.
Betriebsanleitung
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