Montageanleitung Schlafdach Mercedes Vito / Viano
langer Radstand 3430mm, extralange Version
Modell: vorne hoch, Artnr.23150*
Achtung!
Bevor Sie mit den nachfolgend beschriebenen Arbeiten beginnen, sollten Sie die
Montageanleitung einmal komplett durchgelesen haben und sich anschließend das
benötigte Werkzeug bereitlegen.
Führen Sie die Montage nur in der beschrieben Reihenfolge durch.
Bei Nichtbeachtung dieser Montageanleitung und Änderungen an Dach, Rahmen
und Verschluss-System erlischt jegliche Haftung für entstehende Schäden sowie alle
Garantie- und Gewährleistungsansprüche durch und von Reimo.
Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme in Verbindung
mit dem beigefügten Teilegutachten:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder wenn festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Es werden folgende Werkzeuge und Materialien benötigt:
Bohrmaschine, Stahlbohrer 3.0, 5.1, 8.0, 10.0 mm, Stichsäge mit Metallsägeblatt, Filzstift, Bandmaß,
Meißel, Kartuschenpistole, Klebeband, Teppichmesser, Nietzange für Stahlnieten 5mm, Metallfeile,
Schraubenschlüssel 13, Schraubendreher, Schutzbrille, Arbeitshandschuhe, Korrosionsschutzfarbe,
4 Spannzwingen. Sikaflex-Entferner Artnr.29416 oder anderer geeigneter Verdünner. Sikaflex-
Haftreiniger Artnr.29415. Schleifvlies oder vergleichbares. REIMO-Einbaurahmen
Artnr.23132
Empfohlenes Zubehör:
Schlafdachbett Artnr.23151*
* = Ausführungsvariante
C:\Collaboration\Workspace\Reimo\2022\02\doc\W0002191-000_01.doc Rev.1.1 vom 03.03.09
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