2. Hinweis zur Entsorgung
SEBO Geräte sind langlebig ausgelegt und können meist pro-
blemlos und kostengünstig repariert werden. Am Ende seines
Nutzungszeitraums können Sie das Gerät kostenlos an jeder
öffentlichen Sammelstelle abgeben. Elektroaltgeräte gehören
nicht in den Restmüll. Weitere Informationen erhalten Sie durch
Ihre Kommune.
Hinweise für deutsche Kunden:
(gemäß ElektroG3 2022)
2.1)
Elektroaltgeräte dürfen nicht im generellen Müll,
auch nicht in „Industrieabfällen" entsorgt werden.
Als Hinweis darauf finden Sie das, von Haushalts
geräten bekannte das Symbol „durchgestrichene
Mülltonne" zukünftig mit gleicher Bedeutung auch
auf den gewerblichen Geräten von Stein & Co.
2.2)
Die SEBO-Geräte dieser Baureihe beinhalten
keinerlei Lampen oder Batterien, die vom Endnutzer
entnommen werden können.
2.3)
Alle Geräte die nach dem 13. August 2005 für
gewerbliche Nutzung in Verkehr gebracht wurden,
können vom Endnutzer beim Vertreiber, Hersteller
(siehe 2.4) oder zertifizierten Erstbehandlungsan-
lagen angeliefert werden. Ältere Geräte gelten als
historisch und sind vom Endnutzer in eigener
Verantwortung zu entsorgen.
2.4)
Zur Erbringung der unter 2.3 genannten, gesetzlich
vorgeschriebenen Leistungen werden auch die
gewerblichen Geräte der SEBO Stein & Co. GmbH
nach dem Verkauf bei der Firma interseroh
registriert. Dadurch eröffnen sich Rückgabe-
möglichkeiten für Gewerbekunden bei öffentlichen
Rücknahmeeinrichtungen
Entsorgungsunternehmen mit Verweis auf unsere
Registriernummer:
2.5)
Zugelassene Annahmestellen werden durch das
unten abgebildete, gemeinsame Logo gekenn
zeichnet:
und
zugelassenen
130515
2. Note on Disposal
For advice on disposal of used appliances, please
contact your local authority.
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