8.
Transport
Überprüfen Sie vor dem Transport einer Lithium-Eisen-Phosphat-Batterie immer alle
geltenden lokalen, nationalen und internationalen Vorschriften.
Der Transport einer ausgedienten, beschädigten oder zurückgerufenen Li-Ionen-Batterie
kann in bestimmten Fällen speziell eingeschränkt oder verboten sein.
Der Transport der Li-Ion-Batterie fällt unter die Gefahrenklasse UN3480, Klasse 9. Für
den Transport über Wasser, in der Luft und über Land fällt die Li-Ion-Batterie in die
Verpackungsgruppe PI965, Abschnitt II.
9.
Recycling und Entsorgung
Vor der Entsorgung müssen Sie die Batterie immer entladen. Verwenden Sie Isolierband oder
eine andere zulässige Abdeckung an den Batteriepolen, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Das Recycling von Batterien wird empfohlen. Entsorgen Sie die Li-Ionen-Batterie in
Übereinstimmung mit den örtlichen, staatlichen und bundesstaatlichen Gesetzen und
Vorschriften.
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