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Transport Und Lagerung; Verpackung Und Entsorgung - hymer 8273 Aufbau- Und Verwendungsanleitung

Fahrbare arbeitsbühne (fahrgerüst)
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▪ Im gewerblichen Gebrauch sind hierzu die einschlägigen Vorschrif-
ten aus den gesetzlichen Regelungen zur Betriebssicherheit zu
beachten.
▪ Die Funktion beweglicher Teile muss gewährleistet sein.
▪ Gelenke (sofern vorhanden) müssen regelmäßig geschmiert
werden.
▪ Beschädigte Komponenten des Produkts sind durch unbeschädigte
Komponenten zu ersetzen.
▪ Reparaturen müssen von einer sachkundigen Person und in Über-
einstimmung mit den Anweisungen des Herstellers erfolgen.
▪ Jegliche Veränderungen und Reparaturen, die nicht den Anwei-
sungen des Herstellers entsprechen, führen zu einem Verlust von
Garantie und Gewährleistung.
Bei der regelmäßigen Überprüfung sind (je nach Produkt) folgende
Punkte zu kontrollieren:
▪ Die Holme des Produktes sind daraufhin zu prüfen, dass diese
nicht verbogen, gekrümmt, verdreht, verbeult, gerissen, korrodiert
oder verrottet sowie, dass die Fixierpunkte für andere Teile (z. B.
Stufen, Beschläge) in gutem Zustand sind.
▪ Die Holme des Produktes sind daraufhin zu prüfen, dass diese um
die Fixierpunkte für andere Teile (z. B. Stufen, Beschläge) in gutem
Zustand sind.
▪ Befestigungen (z. B. Schrauben, Nieten oder Bolzen) dürfen nicht
fehlen, lose oder korrodiert sein.

13. Transport und Lagerung

WARNUNG!
Verletzungsgefahr!
▪ Um jegliche Beschädigungen und Unfälle zu vermeiden, ist beim
Transport (z. B. auf Dachträgern oder im Auto) darauf zu achten,
dass es angemessen befestigt wird.
▪ Eventuell vorhandene lose Teile müssen vor Transport und Lage-
rung des Produkts fi xiert werden (z. B. Seile oder Durchstiegsklap-
pen).
▪ Das Produkt muss an einem sauberen, trockenen Ort aufbewahrt
und vor Witterungseinfl üssen geschützt werden.
▪ Es darf nicht an Orten aufbewahrt werden, welche dessen Zustand
beeinträchtigen (z. B. Feuchtigkeit, hohe Temperaturen, Witte-
rungseinfl üsse).
▪ Es darf nicht an Orten aufbewahrt werden, wo es durch Fahrzeuge,
schwere Gegenstände oder Verschmutzung beschädigt werden
kann.

14. Verpackung und Entsorgung

▪ Die Verpackung ist entsprechend den geltenden Bestimmungen
und Gesetzen zu entsorgen.
2022-04 0095859 8273 TNR
▪ Sprossen oder Stufen dürfen nicht fehlen, extrem abgenutzt, korro-
diert oder beschädigt sein.
▪ Gelenke dürfen nicht beschädigt, lose oder korrodiert sein.
▪ Spreizsicherungen dürfen nicht fehlen, verbogen, lose, verunrei-
nigt, korrodiert oder beschädigt sein.
▪ Beschläge dürfen nicht fehlen, verbogen, lose, verunreinigt,
korrodiert oder beschädigt sein und müssen den jeweiligen Holm
zuverlässig führen.
▪ Es dürfen keine Füße und Abdeckkappen fehlen, lose, stark ab-
genutzt, korrodiert oder beschädigt sein.
▪ Das Produkt muss frei von Verunreinigungen (z. B. Staub,
Schmutz, Farbe, Öl, Fett oder Schnee) sein.
▪ Verschlussmechanismen (sofern vorhanden) dürfen nicht beschä-
digt oder korrodiert sein und müssen ordnungsgemäß funktionie-
ren.
▪ Teile oder Befestigungen der Plattform (sofern vorhanden) dürfen
nicht fehlen und die Plattform darf nicht beschädigt oder korrodiert
sein.
▪ Schweißnähte sind auf Rissbildung zu prüfen.
▪ Rollen, Räder und Traversen sind auf Funktionstüchtigkeit zu
prüfen.
▪ Bremsen müssen auf Funktionstüchtigkeit geprüft werden.
▪ Zusätzlich montierte Zubehör- und Anbauteile sind auf korrekte
Montage und Halt zu überprüfen.
▪ Produkt nicht verwenden, wenn einer der oben genannten Punkte
nicht in Ordnung ist.
▪ Es muss so aufbewahrt werden, dass es keine Stolpergefahr ver-
ursacht und niemanden behindert.
▪ Es muss in einer Stellung aufbewahrt werden, welche dazu
beiträgt, dass es gerade bleibt (z. B. an einer Halterung an den Hol-
men aufgehängt oder auf einer ebenen, sauberen Fläche abgelegt).
▪ Es muss so aufbewahrt werden, dass es nicht mit Leichtigkeit für
kriminelle Zwecke verwendet werden kann.
▪ Bei dauerhafter Aufstellung des Produktes ist sicherzustellen, dass
es nicht von unbefugten Personen benutzt wird (z. B. von Kindern).
▪ Produkte, die aus Kunststoffen bestehen oder diese enthalten, soll-
ten außerhalb von direkter Sonneneinstrahlung gelagert werden.
▪ Produkte aus Holz, oder die Holz enthalten, sollten an einem
trockenen Ort aufbewahrt werden und dürfen nicht mit undurchsich-
tigen und dampfdichten Anstrichen versehen werden.
▪ Das Produkt muss gemäß den gesetzlichen und landesspezifi -
schen Bestimmungen entsorgt werden.
(Irrtum und technische Änderungen vorbehalten)
15
EN 1004-2 – de

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