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Mit Auslegern Und Nicht Spindelbaren Fahrrollen; Mit Traverse; Weitere Sicherheitsbestimmungen; Prüfung, Pfl Ege Und Instandhaltung - hymer 8273 Aufbau- Und Verwendungsanleitung

Fahrbare arbeitsbühne (fahrgerüst)
Inhaltsverzeichnis

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10.2.3 Mit Auslegern und nicht spindelbaren Fahrrollen:

▪ Produkte ohne spindelbaren Fahrrollen müssen vor dem Verfahren
auf die niedrigste Standhöhe, welche einen Ausleger benötigt,
zurückgebaut werden.
▪ Anschließend die Ausleger nacheinander an der oberen Schelle
lösen, max. 1 cm vom Boden anheben, und in dieser Position
wieder fest arretieren.

10.2.4 Mit Traverse:

Hier sind keine weiteren Vorbereitungsmaßnahmen erforderlich.
10.3 Verfahren
▪ Vor dem Verfahren müssen Umgebungsfaktoren (z. B. Stromlei-
tungen) berücksichtigt werden, die zu einer gefährlichen Situation
führen könnten.
▪ Es ist auf das Risiko einer Kollision, z. B. mit Fußgängern, Fahrzeu-
gen oder Türen, zu achten.
▪ Jeglichen Aufprall auf Hindernisse vermeiden.
▪ Beim Verfahren des Produkts dürfen sich darauf weder Gegenstän-
de noch Personen befi nden.
▪ Es darf nur in Längs- oder Diagonalrichtung von Hand im Schritt-
tempo verfahren werden.
▪ Die Neigung beim Verfahren darf maximal 2 % betragen.

11. Weitere Sicherheitsbestimmungen

▪ Das Produkt darf nicht durch mechanische oder elektrische Hilfs-
mittel angehoben werden.
▪ Das Produkt darf nicht an einen Kran oder ähnliche Vorrichtungen
angehängt werden.
▪ Das Anbringen und der Gebrauch von Hebezeugen, Lastenaufzü-
gen oder Ähnlichem ist nicht zulässig.
▪ Das Produkt darf nicht als Basis zum Übersteigen auf andere Flä-
chen (z. B. Treppentürme, Gebäude etc.) verwendet werden.
▪ Das Produkt darf weder mit anderen gleichartigen Produkten noch
anderen baulichen Anlagen zum Zweck des Übersteigens ver-
bunden werden.
▪ Das Anbringen von Werbeschildern, Ummantelungen oder anderen
Bauteilen, welche die Windbelastung verstärken können, ist nicht
gestattet.
▪ Das Produkt ist nicht dafür ausgelegt, als Seitenschutz verwendet
zu werden.
12. Prüfung, Pfl ege und Instandhaltung
▪ Einzelteile des Produkts während dem Auf- und Abbau sowie dem
Transport mit Sorgfalt behandeln, damit Beschädigungen vermie-
den werden.
▪ Die Pfl ege und Instandhaltung des Produkts soll dessen Funktions-
tüchtigkeit sicherstellen.
▪ Bei auffälliger Verschmutzung muss es sofort nach dem Gebrauch
gereinigt werden.
▪ Es dürfen keine aggressiven, scheuernden Reinigungsmittel ver-
wendet werden.
▪ Durch den Bediener ist eine arbeitstägliche Prüfung des Produkts
auf Betriebstauglichkeit durchzuführen.
14
EN 1004-2 – de
▪ Ein Zurückbauen (auf die niedrigste Standhöhe, welche einen Aus-
leger benötigt) ist nicht erforderlich, wenn das Gerüst im geschlos-
senen Raum verfahren wird.
▪ Bremsen der Fahrrollen sind zu lösen und nach dem Verfahren
wieder festzustellen (rote Hebelseite unten).
▪ Nach dem Verfahren ist das Produkt erneut durch die Ausgleichs-
spindeln (sofern vorhanden) lotrecht zu stellen. Die maximale
Abweichung von der Senkrechten darf nicht mehr als 1 % betragen.
▪ Die Spindeln der Fahrrollen sind so zu verstellen, dass die Ausleger
nach dem Verfahren wieder den Boden berühren. Hierbei ist darauf
zu achten, dass die Last des Produkts durch die Fahrrollen auf-
genommen wird und nicht durch die Ausleger.
▪ Hat das Produkt keine spindelbaren Fahrollen, sind die Ausleger
nacheinander an der oberen Schelle zu lösen, bis zum Boden abzu-
senken, und in dieser Position wieder fest zu arretieren.
▪ Der Aufstieg zu den Plattformen ist nur auf der Innenseite des
Produkts zulässig.
▪ Das Erklettern des Produkts an der Außenseite und an den nicht
dafür vorgesehen Stellen ist nicht zulässig.
▪ Es darf nur eine Plattform belastet werden.
▪ Es darf nur auf einer Plattform gearbeitet werden.
▪ Es darf sich mehr als eine Person auf der Plattform befi nden,
sofern die Gesamtbelastung nicht überschritten wird.
▪ Die Plattform darf nicht als Basis für weitere Steighilfen (Leitern,
Kisten) oder für jegliche Arbeiten, die über die angegebene Maxi-
malhöhe hinausgeht, verwendet werden.
▪ Der umlaufende Seitenschutz darf nicht betreten werden.
▪ Nicht mit dem Körper gegen oder über den umlaufenden Seiten-
schutz lehnen.
▪ Mindestens einmal im Jahr ist das Produkt durch eine befähigte
Person mit entsprechender Dokumentation zu prüfen.
▪ Wenn Vibrationen auf das Produkt übertragen werden, sind
Schraubverbindungen und andere Verbindungen monatlich zu
prüfen.
▪ Alle Gerüstkomponenten müssen regelmäßig auf Beschädigungen
überprüft werden.
▪ Die zeitlichen Abstände dieser Überprüfung richten sich nach der
Intensität und Häufi gkeit der Benutzung.
2022-04 0095859 8273 TNR

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