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Weitere Hinweise In Bezug Auf Eichrecht - Nidec G8-01-00 Serie Bedienungsanleitung

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3.3.

Weitere Hinweise in Bezug auf Eichrecht

Bedienungsanleitung
8. Der EMSP muss durch entsprechende Vereinbarungen mit dem
Betreiber der Ladeeinrichtung sicherstellen, dass bei diesem die
für Abrechnungszwecke genutzten Datenpakete ausreichend
lange
gespeichert
Geschäftsvorgänge vollständig abschließen zu können.
9. Der EMSP hat bei begründeter Bedarfsmeldung zum Zwecke der
Durchführung
Verwendungsüberwachungsmaßnahmen
geeigneter Identifizierungsmittel die Authentifizierung an den von
ihm genutzten Exemplaren des zu dieser Betriebsanleitung
gehörenden Produktes zu ermöglichen.
10. Der EMSP muss sicherstellen, dass dem Kunden automatisch
(z.B. über das Hinterlegen seiner E-Mail-Adresse auf einer
Webseite) nach Abschluss der Messung und spätestens zum
Zeitpunkt der Rechnungslegung ein Beleg der Messung und der
Angaben zur Bestimmung des Geschäftsvorgangs zugestellt wird,
solange dieser hierauf nicht ausdrücklich verzichtet. Diese
Zustellung kann in elektronischer Form erfolgen z.B. via SMS oder
E-Mail.
11. Alle
vorgenannten
Messwerteverwender im Sinne von § 33 MessEG auch dann, wenn
er die Messwerte aus den Ladeeinrichtungen über einen Roaming-
Dienstleister bezieht.
Die angewendeten Normen in Bezug auf Eichrecht (MessEG und
MessEV) sind:
-
Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach
§ 46 des Mess- und Eichgesetzes für Messgeräte und
Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich der E-Mobilität (REA
Dokument 6-A) sowie
-
Anforderungen
Messgeräte und Zusatzeinrichtungen für Elektrizität, Gas, Wasser
und Wärme (PTB-A 50.7).
Seite / Page:
werden,
von
Eichungen,
Pflichten
gelten
an
elektronische
13 / 36
um
die
zugehörigen
Befundprüfungen
durch
Bereitstellung
für
den
EMSP
und
softwaregesteuerte
und
als
13

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Diese Anleitung auch für:

Ac-02-00 serie

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