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Nidec G8-01-00 Serie Bedienungsanleitung Seite 12

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Bedienungsanleitung
1. Der
Vertrag
unmissverständlich regeln, dass ausschließlich die Lieferung
elektrischer Energie und nicht die Ladeservice-Dauer Gegenstand
des Vertrages ist.
2. Die Zeitstempel an den Messwerten stammen von einer Uhr in der
Ladesäule, die nicht nach dem Mess- und Eichrecht zertifiziert ist.
Sie dürfen deshalb nicht für eine Tarifierung der Messwerte
verwendet werden.
3. Fordert der Kunde einen Beweis der richtigen Übernahme der
Messergebnisse aus der Ladeeinrichtung in die Rechnung, ist der
Messwertverwender entsprechend MessEG, § 33, Abs. (3)
verpflichtet, diesen zu erbringen. Fordert der Kunde einen
vertrauenswürdigen dauerhaften Nachweis gem. Anlage 2 10.2
MessEV, ist der Messwertverwender verpflichtet ihm diesen zu
liefern. Der EMSP hat seine Kunden über diese Pflichten in
angemessener Form zu informieren. Dies kann auf folgende Arten
erfolgen:
a. Beim Laden mit Dauerschuldverhältnis über den textlichen
Vertrag.
b. Beim punktuellen Laden über APP oder Mobile Webseite
über eine E-Mail oder SMS.
4. Der EMSP muss dem Kunden die abrechnungsrelevanten
Datenpakte zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung einschließlich
Signatur als Datenfile in einer Weise zur Verfügung stellen, dass
sie
mittels
der
Unverfälschtheit geprüft werden können. Die Zurverfügungstellung
kann über eichrechtlich nicht geprüfte Kanäle erfolgen.
5. Der EMSP muss dem Kunden die zur Ladeeinrichtung gehörige
Transparenz- und Displaysoftware zur Prüfung der Datenpakete
auf Unverfälschtheit verfügbar machen.
6. Der EMSP muss beweissicher prüfbar zeigen können, welches
Identifizierungsmittel genutzt wurde, um den zu einem bestimmten
Messwert gehörenden Ladevorgang zu initiieren. Das heißt, er
muss für jeden Geschäftsvorgang und in Rechnung gestellten
Messwert
beweisen
Personenidentifizierungsdaten zutreffend zugeordnet hat. Der
EMSP hat seine Kunden über diese Pflicht in angemessener Form
zu informieren.
7. Der EMSP darf nur Werte für Abrechnungszwecke verwenden, die
in einem ggf. vorhandenen dedizierten Speicher in der
Ladeeinrichtung und oder dem Speicher beim Betreiber der
Ladeeinrichtung
Abrechnungszwecke nicht gebildet werden.
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