Gewährleistungs- und Reparaturbedingungen
7. Gewährleistungs- und Reparaturbedingungen
Gewährleistung
Auf die Hardware, also den eigentlichen Blutdruckmonitor, gewährt Medset
Medizintechnik zwei Jahre Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt, wenn
das Gerät geöffnet, falsch bedient oder fahrlässig bzw. vorsätzlich beschädigt
wurde. Ebenso erlischt die Gewährleistung, wenn das Gerät von nicht
autorisierter Stelle repariert wurde. Lediglich die NiMH-Akkus können vom
Betreiber ausgewechselt werden.
Der normale Verschleiß von Akkus, Übertragungskabel, Manschetten incl.
Schlauch stellt keinen Gewährleistungsfall dar. Im Rahmen der Gewährleistung
haftet Medset Medizintechnik nur für Mängel, die bereits bei Übergabe des
Produktes an den Kunden vorlagen (und sich ggf. erst später gezeigt haben).
Des Weiteren kommt die Gewährleistung nicht zum Tragen, wenn der Mangel
auf Missachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Behandlung, Nässe,
Feuchtigkeit oder extreme Wärme- bzw. Klimabedingungen bzw. kurzfristige
Schwankungen entsprechender Einflüsse oder auf Korrosion, Oxidation,
unbefugte
Reparieren, Reparatur-
Fehlbedienung, unsachgemäße Installation, Unfälle, Naturgewalten, Verschütten
von Nahrungsmitteln oder Getränken, chemische Einwirkung oder andere
äußere Einwirkungen, auf die Medset Medizintechnik keinen Einfluss nehmen
kann, zurückzuführen ist (u.a. sind Mängel an Verbrauchsteilen wie z.B. Batterien
und Akkus, die zwangsläufig eine nur begrenzte Lebensdauer haben,
ausgeschlossen), es sein denn, der Mangel beruht unmittelbar auf einem
Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler.
Reparatur
Falls das Gerät Funktionsfehler aufweist oder bei Bekanntwerden von dauernden
Messabweichungen,
Versandinstruktionen an Ihren SCANLIGHT Fachhandel oder direkt an die
Medset Medizintechnik GmbH.
Zum Nachweis der fortdauernden Einhaltung der "Grundlegenden
MTK
Anforderungen"
Blutdruckmonitor alle zwei Jahre zur Messtechnischen Kontrolle. Diese
Forderung kann in einzelnen Ländern durch nationale Gesetze oder
Vorschriften geregelt sein.
Haftungsklausel
In allen Fällen, in denen Medset Medizintechnik aufgrund vertraglicher oder
gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz
verpflichtet ist, haftet Medset Medizintechnik nur, soweit ihrem/ihren leitenden
Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Haftung ist insoweit jedoch außer
in den Fällen von Satz 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden beschränkt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die Haftung für Beschaffenheits-
oder Haltbarkeitsgarantien oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln wird
durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt
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Eingriffe
bzw.
Anschlussversuche,
versuche mit
wenden
Öffnen Sie nicht das Gehäuse.
•
Wird das Gerät geöffnet, erlischt jede Gewährleistung.
•
der
Richtlinie
DE 10105413 SCANLIGTH III, Ver. B
unbefugtes
nicht zugelassenen Ersatzteilen,
Sie
sich
wegen
93/42/EWG
muss
Öffnen
bzw.
Reparatur
und
der
SCANLIGHT