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Inspektion
Die Durchführung der Inspektion ist für Sie als Betreiber obligatorisch, wenn Sie Ihr Ausgangswasser im
Sinne der Kategorie 1 (siehe Tabelle) nutzen.
Nutzung des Ausgangswassers
Unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete
Bereitstellung von Trinkwasser im Rahmen
einer Vermietung oder einer sonstigen
selbstständigen, regelmäßigen und in Ge-
winnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit.
Bereitstellung von Trinkwasser für einen un-
bestimmten, wechselnden und nicht durch
persönliche Beziehungen verbundenen
Personenkreis.
Keine unmittelbare oder mittelbare, ziel-
gerichtete Bereitstellung von Trinkwasser
im Rahmen einer Vermietung oder einer
sonstigen selbstständigen, regelmäßigen
und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten
Tätigkeit.
Keine Bereitstellung von Trinkwasser für ei-
nen unbestimmten, wechselnden und nicht
durch persönliche Beziehungen verbunde-
nen Personenkreis.
Kategorie
Inspektion nach
EN 806-5
1
Obligatorisch
1
Obligatorisch
Nicht obligato-
2
risch
Nicht obligato-
2
risch
DE
Wartung nach
EN 806-5
Durchführung
ausschließlich
durch Fachkraft
Obligatorisch
Durchführung
ausschließlich
durch Fachkraft
Obligatorisch
Durchführung
durch Fachkraft
oder Betreiber
Nicht obligato-
risch
Durchführung
durch Fachkraft
oder Betreiber
Nicht obligato-
risch
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