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Sicherheit; Sitherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung - Schrader FUTURE-REFINE CERAMIC Einbauanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit

3 Sicherheit
3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
-114
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über wichtige Sicherheitsaspekte zum Schutz des Personals vor möglichen Gefahren und
den sicheren und störungsfreien Betrieb.
Bei Nichtbeachtung der aufgeführten Handlungsanweisungen, Warn- und Sicherheitshinweise können erhebliche Gefahren
entstehen.
Der Partikelobscheider Refine Ceramic ist für den privaten und industriellen Einsatz und ausschließlich für den hier
be­schriebenen bestimmungsgemäßen Verwendungszweck konzipiert und gebaut:
Der Partikelobscheider Refine Ceramic ist ausschließlich für den folgenden Verwendungszweck im privaten und gewerb­
lichen Bereich bestimmt:
Der Portikelobscheider Refine Ceramic dient der Reinigung stoubbelodener Rauchgase für noturbelossenes, stückiges
Holz, sowie Holzpresslinge in hondbeschickten / outomotischen Feuerungsonlogen bis 100
Zulässige Brennstoffe sind:
- Noturbelossenes stückiges Holz (z. B. Scheitholz und Hackschnitzel)
- Holzpresslinge (Pellets oder Briketts)
Das Gerät darf nicht explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.
Der Refine Ceramic ist unter der Nr. Z-7 .4-3442 beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBI) zugelassen.
HINWEIS!
Andere biogene Brennstoffe sind vom Hersteller gesondert freizugeben.
VORSICHT!
Gefahr durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung!
Jede andere als die bestimmungsgemäße Verwendung des Portikelobscheiders Refine Ceramic kann zu gefährlichen
Situationen führen.
- Partikelobscheider Refine grundsätzlich nur bestimmungsgemäß noch den Angaben in diesem Doku­ment,
insbesondere unter Einhaltung der in den Technischen Daten angegebenen Einsatzgrenzen verwenden.
-
Jede darüber hinausgehende oder andersartige Benutzung des Portikelobscheiders Refine unterlassen.
- Umbau, Umrüstung oder Veränderung der Konstruktion oder einzelner Ausrüstungsteile mit dem Ziel der
Änderung des Einsatzbereiches oder der Verwendbarkeit des Partikelobscheiders Refine unterlassen.
► Ansprüche jeglicher Art wegen Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung sind ausgeschlossen.
► Für olle Schäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet allein der Betreiber.
kW
Nennwärmeleistung.
Art. Nr.: S 314-74

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