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Inbetriebnahme

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Inbetriebnahme
Der Händler ist gehalten, das Hilfsmittel aus­
zupacken, sicher zu stellen, dass die im Liefer­
umfang aufgeführten Bau­ bzw. Zubehörteile
vollständig vorhanden und unbeschädigt
sind sowie dem Käufer die ersten Einweisun­
gen für den Gebrauch zukommen zu lassen.
Vor allem muss der Händler die gesamte
vorliegende Gebrauchsanweisung sorgfäl­
tig durchlesen, um sie dem Kunden in allen
Einzelheiten erklären zu können.
Auf diese Weise, d. h. mit Hilfe des Händlers,
müssen sich sowohl der Nutzer als auch seine
Betreuer mit der richtigen Einstellung des
Hilfsmittels vertraut machen.
Ist die Vorführung beendet, muss sich der
Händler davon überzeugen, dass der Nutzer
und/oder die Betreuer die Grundlagenfunk­
tionen des Hilfsmittels verstanden haben.
Nur so können Gefahrensituationen für den
Nutzer vermieden werden.
Diese oben genannten Voraussetzungen sind
sowohl beim Erst­ als auch beim Wiederein­
satz zu beachten.
Bei der Benutzung des Hilfsmittels durch
Fachpersonal ist eine Einweisung in den
Gebrauch sowie die Grundfunktionen des
Produktes gemäß MPG durch den Verkäufer
unabdingbar.
Seite 13/36 (25/23)

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