7 Überprüfung und Wartung
7.1 Kontrolle
Die folgenden Prüfungen mindestens 1-mal jährlich durchführen:
- Sicherheitskomponenten
- Anlagendruck
- Sicherheitsprüfung des Brenners
- Prüfung des Sicherheitsthermostaten
- System für die Neutralisierung des Kondensats
7.2 Wasserdruck
Prüfung des Wasserdrucks. Der Wasserdruck muss mindestens 0.8
Bar betragen. Ggf. Druck einstellen, wenn in den heißen Heizkessel
übermäßig viel kaltes Wasser eintritt.
Dieser Vorgang ist nur einige Male pro Saison und unter Zugabe von
geringen Wassermengen erforderlich; andernfalls das Leck suchen
und beseitigen.
7.3 Entleerung
Es wird davon abgeraten, die Anlage zu entleeren, sofern dies nicht
unumgänglich ist.
7.4 Wartung
Der Wirkungsgrad des Kessels ist abhängig von dessen
Verschmutzungsgrad.
Die erforderlichen Kontrollen und Wartungsarbeiten durch
qualifiziertes Fachpersonal durchführen lassen.
Die Wartung und eine vollständige Reinigung des Heizkessels
sowie die Reinigung der Abgasleitungen müssen unbedingt
mindestens 1 Mal pro Jahr durch einen qualifizierten Fachmann
durchgeführt werden.
16/03/2016 - 300019442-02
Folgende Wartungsmaßnahmen mindestens 1-mal im Jahr
durchführen:
- Reinigen des Brenners
- Reinigung des Kesselkörpers
- Reinigung des Abgaswärmetauschers
- Reinigung des Siphons
- Reinigung des Abgaskreises
PK 350 - PK 450 - PK 550
7. Überprüfung und Wartung
0.8...1.5 bar
D000903
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