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Sicherheitsbestimmungen - Nussbaum SPL 3200 Betriebsanleitung Und Prüfbuch

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4. Sicherheitsbestimmungen

Beim Umgang mit Hebebühnen sind die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften
nach EN1493/Aug.98 (CEN/TC 98"Hebebühen") einzuhalten.
Auf die Einhaltung folgender Vorschriften wird besonders hingewiesen:
• Das Gesamtgewicht des aufgenommenen Fahrzeuges darf 3200 kg nicht
überschreiten, wobei eine maximale Lastverteilung von 2:1 in Auffahrrichtung
oder entgegen der Auffahrrichtung zulässig ist.
• Beim Betrieb der Hebebühne ist die Bedienungsanleitung zu befolgen.
• Die selbständige Bedienung der Hebebühne ist nur Personen erlaubt, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben und in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen
sind. (Beachte das Übergabeprotokoll)
• Fahrzeuge müssen an dem vom Fahrzeughersteller vorgegebenen
Aufnahmepunkten aufgenommen werden.
• Der korrekte Sitz der Aufnahmen ist, nach dem das Fahrzeug etwas angehoben
wurde, zu überprüfen.
• Während des Hub- oder Senkvorgangs dürfen sich keine Personen im
Arbeitsbereich der Hebebühne aufhalten.
• Die Personenbeförderung mit der Hebebühne ist verboten.
• Das Hochklettern an der Hebebühne ist verboten.
• Nach Änderungen an der Konstruktion und nach Instandsetzungen an tragenden
Teilen muß die Hebebühne von einem Sachverständigen geprüft werden.
• An der Hebebühne dürfen erst Eingriffe zwecks Reparatur, Wartung
vorgenommen werden, wenn der Hauptschalter ausgeschaltet und abgeschlossen
ist.
• Der gesamte Hub- und Senkvorgang ist stets zu beobachten.
• Die Aufstellung mit der serienmäßigen Hebebühne in explosionsgefährdeten
Betriebsstätten ist verboten.
Betriebsanleitung und Prüfbuch
- 17 -
SPL 3200

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