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Rechtliche Vorbemerkungen; Kennzeichen; Helmpflicht; Anzahl Der Mitfahrer - Rolektro E-CITY 45 RETRO V.2021 Handbuch

Elektroroller
Inhaltsverzeichnis

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RECHTLICHE VORBEMERKUNGEN

1. KENNZEICHEN

Der Rolektro E-City 45 Retro ist Versicherungs- und Kennzeichenpflichtig.
Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Roller bei. Mit diesem Papier können
Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl ein Kennzeichen beziehen. Das COC ist in
englischer Sprache gehalten, da diese in der EU Amtssprache ist.
2. FÜHRERSCHEIN
Benötigt wird eine Fahrerlaubnis der Klasse AM oder A oder B. Das Mindestalter
beträgt 16 Jahre, in einigen Bundesländern ab 15 Jahre. Informieren Sie sich
hierüber bei den entsprechenden Behörden in Ihrem Bundesland.

3. HELMPFLICHT

Bei dem Rolektro E-City 45 Retro besteht Helmpflicht.

4. ANZAHL DER MITFAHRER

Der Rolektro E-City 45 Retro ist für den Betrieb mit zwei Personen zugelassen.
5. VERLEIHUNG DES ROLLERS
Sollten Sie Ihren Roller Dritten zur Verfügung stellen, überprüfen Sie bitte, ob ein
Führerschein (siehe Punkt 2) vorliegt und weisen Sie die betreffende Person in die
Bedienung des E-City 45 Retro ein.
6. GEH- UND RADWEGE
Die Benutzung von öffentlichen Geh- und Radwegen ist nicht erlaubt.
Die vorgenannten Bestimmungen gelten für den Bereich der Bundesrepublik
Deutschland. In Österreich der Schweiz und in anderen europäischen Ländern können
diese Bestimmungen abweichen. Bitte erkundigen Sie sich bei den dortigen Behörden
vor Ort inwieweit abweichende Regelungen bestehen.
Rolektro | Soletek GmbH | Feldheider Str. 62 | 40699 Erkrath | Telefon: 02103-496-0 | www.rolektro.de
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