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Lenovo ThinkPad R50 Service Und Fehlerbehebung Seite 89

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ODER 4) ENTGANGENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE,
SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTE-
TER EINSPARUNGEN.
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR DIE GENANNTEN
LÄNDER:
ÖSTERREICH
Die Bestimmungen dieser Gewährleistung ersetzen jegliche geltenden,
gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungen.
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ers-
ten Absatz dieses Abschnitts:
Die Gewährleistung für eine Lenovo Maschine umfasst die Funktionalität
einer Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der
Maschine mit ihren Spezifikationen.
Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt:
Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstö-
ßen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich
vereinbarte Zeitdauer. Ist der Service-Provider nicht in der Lage, die Lenovo
Maschine zu reparieren, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung
des Preises entsprechend der Gebrauchsminderung der nicht reparierten
Maschine oder die Rückgängigmachung des Vertrags hinsichtlich der betref-
fenden Maschine verlangen und sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten
lassen.
Der zweite Absatz entfällt.
Fehlerbehebung durch Lenovo: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Während des Gewährleistungszeitraums wird Lenovo dem Kunden die Kos-
ten für den Hin- und Rücktransport der fehlerhaften Maschine zurückerstat-
ten, wenn die Reparatur beim IBM Service erfolgt.
Haftungsbegrenzung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in dieser Gewährleistung genannten Haftungsbegrenzungen und -aus-
schlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Lenovo sowie bei
zugesicherten Eigenschaften.
Ziffer 2 wird durch folgenden Satz ergänzt:
Lenovo haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags-
pflichten.
Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen
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