14.2.3. Funktionsprüfung der Anlage
HINWEIS
Möglicher Materialschaden durch fehlerhaften Zustand der Anlage.
Führen Sie vor der Funktionsprüfung der Anlage eine Sichtprüfung durch, wie in den
vorhergehenden Kapiteln beschrieben.
Ebenso müssen die Arbeiten wie im Kapitel "Inbetriebnahme" beschrieben fertiggestellt sein.
Im Zuge der Funktionsprüfung sind folgende Schritte auszuführen:
●
Schalten Sie die Anlage ein.
●
Achten Sie auf Fremdgeräusche bzw. Schwingungen während des Anlagenbetriebes.
●
Eine
Funktionsprüfung
Bearbeitungsmaschine durchgeführt werden. Es ist zu prüfen ob die Erfassung des Rauches
bzw. Staubes ausreichend ist. (Optische Prüfung).
14.2.4. Elektrische Prüfung der elektrischen Leitungen und Erdungsverbindungen
WARNUNG
Gefahr durch Stromschlag.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten an elektrischen Bauteilen nur von einer
Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausgeführt werden.
Die Anlage unterliegt der regelmäßigen elektrischen Prüfung und Wartung durch den Betreiber der
Anlage, und sind für jedes Land durch nationale Normen festgelegt.
Das hier empfohlene Wartungsintervall entspricht der in Deutschland zuständigen „DGUV Vorschrift 3
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (vormals bekannt als BGV-A3).
Die Prüfung und Wartung darf nur durch eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene
Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte erfolgen. Der Prüfumfang und die
Vorgehensweisen sind der nationalen Norm zu entnehmen. Bei der Wartung sind alle Kontakte im
Schaltschrank nachzuziehen und auf Festigkeit zu prüfen.
BA_Cleanmaster-Basic_220425_DE
sollte
auch
immer
mit
25
angeschlossener
/
produzierender
25.04.2022