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Maximal Zulässiges Anlagenvolumen - BROTJE BBK EVO 20/22 i Technische Information

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Tab. 9: Maximal zulässiges Anlagenvolumen in Abhängigkeit von der Vorlauftemperatur und dem erforderlichen
Vordruck des Ausdehnungsgefäßes
Vorlauf-
temperatur
Vordruck p
V
[°C]
[bar]
0,75
1,00
90
1,25
1,50
0,75
1,00
80
1,25
1,50
7717978-03 11.19
Achtung!
Ein geräteinternes Membranausdehnungsgefäß dient in erster Linie der Eigensicherung des Ge-
räts und nur sekundär des Heizsystems! Bei der Auslegung des Heizsystems muss daher immer
geprüft werden, ob das Nennvolumen des Membranausdehnungsgefäßes ausreichend ist oder
weitere Maßnahmen zur Anlagenabsicherung erforderlich sind.
Ein Membranausdehnungsgefäß soll Volumenschwankungen im Heizungssystem ausgleichen.
Bei Verwendung eines Membranausdehnungsgefäßes (werkseitig verbaut oder als optionales
Zubehör) kann der maximale zulässige Heizungswasser-Anlageninhalt mit der nachstehenden
Tab. 9 (Seite 29) entnommen werden.
Hinweis:
Eine genaue Ermittlung muss immer entsprechend den tatsächlichen Anlagenbedingungen er-
folgen!
Ist das geräteinterne Membranausdehnungsgefäß nicht ausreichend dimensioniert für den tat-
sächlichen Anlageninhalt, so ist ein geräteexternes Membranausdehnungsgefäß an dem dafür
vorgesehenen Anschluss anzuschließen.
Der Anschluss für das Membranausdehnungsgefäß kann dem Installationshandbuch entnom-
men werden!
Der hydraulische Anschluss eines geräteexternen Membranausdehnungsgefäßes an das System
darf keine Verengung aufweisen und muss einen Nenndurchmesser von mindestens der An-
schlussnennweite des Membranausdehnungsgefäßes selbst besitzen. Der Stickstoff- oder Luft-
ladedruck darf nicht geringer als die statische Höhe des Systems sein. Bei der Planung und Ver-
wendung eines Membranausdehnungsgefäßes müssen immer der maximale Heizungswasser-
Anlageninhalt, die maximale Betriebstemperatur, die Druckstufe sowie die Absicherung ermit-
telt und für die Dimensionierung herangezogen werden. Dabei ist weiterhin zu berücksichtigen,
dass bei einer Systemtrennung jeder getrennte Kreis separat zu berechnen und auch abzusi-
chern ist!
6.5.3 Maximal zulässiges Anlagenvolumen
10 l
12 l
0
[l]
[l]
84
101
64
77
44
53
24
29
105
126
80
96
55
66
30
36
Ausdehnungsgefäß
18 l
25 l
Maximal zulässiges Anlagenvolumen V
[l]
[l]
216
300
190
265
159
220
127
176
260
361
230
319
191
266
153
213
BBK EVO 20/22 i
Planungshinweise
35 l
50 l
A
[l]
[l]
420
600
370
525
309
441
247
352
506
722
446
638
372
532
298
426
80 l
[l]
960
850
705
563
1155
1020
851
681
29

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