mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflä-
chen mindestens 800 m² betragen wobei die unentgeltliche Abholung auf
Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien
– 1 (Wärmeüberträger),
– 2 (Bildschirmgeräte) und
– 4 (Großgeräte mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 cm)
beschränkt ist. Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der
Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung
zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, die der Endnutzer
zurückgeben will, ohne ein neues Gerät zu kaufen.
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