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Konformitätserklärungen Und Zertifikate - Siemens SIVACON S8 Technischer Handbuch

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9.4
Konformitätserklärungen und
Zertifikate
Der Hersteller der Niederspannungs-Schaltanlage bestä-
tigt mit einer Konformitätserklärung, dass die Anforde-
rungen aus der in der Erklärung genannten Richtlinie
oder Norm erfüllt werden.
Weitere Informationen zu den Konformitätserklärungen
und Zertifikaten (Abb. 9/4 und Abb. 9/5 bis Abb. 9/7 sind
Beispiele dafür) erhalten Sie über Ihren Ansprechpartner
bei Siemens.
CE- Kennzeichnung / EG-Konformitätserklärung
Die CE-Kennzeichnung ist eine vom Hersteller in seiner
alleinigen Verantwortung angebrachte Kennzeichnung.
Mit der Erklärung der Konformität wird die Übereinstim-
mung der Produkte mit den entsprechenden grundlegen-
den Anforderungen aller für das Produkt zutreffenden
Richtlinien der Europäischen Union EU (Europäische
Gemeinschaft EG), bestätigt.
Niederspannungs-Schaltanlagen - in der Produktnorm
IEC 61439-2 als Energie-Schaltgerätekombinationen
bezeichnet - müssen den Anforderungen der Niederspan-
nungsrichtlinie 2006/95/EG und der EMV-Richtlinie
2004/108/EG entsprechen. Die Kennzeichnung ist zwin-
gende Voraussetzung für das Inverkehrbringen der
Erzeugnisse in der gesamten Europäischen Union.
Die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die
EMV-Richtlinie 2014/30/EU müssen von den EU-Mit-
gliedsstaaten bis zum 20. April 2016 in nationales Recht
umgesetzt werden. Sobald dies erfolgt ist, wird eine
neue Konformitätserklärung bereitgestellt.
Planungsgrundlagen SIVACON S8 – Normkonform und bauartgeprüft
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