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Weiterführende Informationen; Entgasen; Entsorgung Der Beschallungsfl Üssigkeiten - Bandelin SONOREX TECHNIK RM 16 UH Gebrauchsanweisung

Ultraschall- und spülbäder für wässrige flüssigkeiten
Inhaltsverzeichnis

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4.3
Weiterführende Informationen

4.3.1 Entgasen

Entgasen der Beschallungsfl üssigkeit erhöht die Ultraschall-Wirkung.
Frisch eingefüllte oder längere Zeit in der Schwingwanne verbliebene Flüssigkeit muss
vor Gebrauch entgast werden. In der Flüssigkeit gelöste Gase (z. B. Sauerstoff) werden
durch die Entgasung reduziert und die Ultraschall-Wirkung damit erheblich verbessert.
Während des Entgasens ändert sich das Kavitationsgeräusch, laute
Entgasungsgeräusche entfallen am Ende des Entgasungsvorgangs, das Ultraschallbad
arbeitet anscheinend leiser.
Niedriger Geräuschpegel bedeutet aber kein Nachlassen der Ultraschall-Leistung,
sondern das Ende des Entgasungsvorgangs und eine Verbesserung der Ultraschall-
Wirkung.
4.3.2 Entsorgung der Beschallungsfl üssigkeiten
Die Entsorgung der Gebrauchslösung erfolgt nach den Angaben der Produktinformation
und des Etiketts. Alle wässrigen Präparate der DR. H. STAMM GmbH sind nach den
Vorschriften des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes erstellt, biologisch abbaubar
und dürfen als Gebrauchslösung in das Abwasser gegeben werden. Stark saure
und stark alkalische Flüssigkeiten sind nach den Datenblattangaben vorher zu
neutralisieren. Es sind die Angaben des Herstellers der entsprechenden Präparate zu
beachten.
Während der Reinigung können je nach Art der Verunreinigung wassergefährdende
Stoffe, z. B. Öle, Schwermetallverbindungen etc. in die Gebrauchslösung eingebracht
werden. Bei Überschreitung der Grenzwerte muss die Gebrauchslösung aufgearbeitet
(Entfernung der Schadstoffe) oder als Sondermüll entsorgt werden.
Desinfektions- und Reinigungsfl üssigkeiten, die durch ihren Einsatz verunreinigt
wurden, stellen nach dem Abfallgesetz (AbfG) einen „Abfall" dar und dürfen vom
Hersteller der Präparate nicht zurückgenommen werden.
In jedem Fall sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Vorschriften der
kommunalen Abwasserbetriebe zu beachten. Auskünfte erteilen die kommunalen
Abwasserbetriebe sowie die Umweltbehörden.
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