Garantie
Garantiefrist
Die Garantie für den Kesselkörper ist 5 Jahre, für die Elektroteile (Steuerung, Motor,
Gebläse und Heizpatrone) 2 Jahre.
Garantiebedingungen
Die Erstzündung muss von einer Fachperson durchgeführt worden sein. Der Kessel muss
im Einklang mit den in diesem Handbuch genannten Bedingungen funktionieren. Der
Kessel muss im Einklang mit den geltenden Staatsvorschriften und Regelungen installiert
sein. Die Pelletsqualität muss den im Handbuch gennanten geltenden Standards
entsprechen.
Garantieausfall
Die Garantie gilt nicht im Falle einer unvorschriftsmässigen Handhabung oder Instalation,
weder bei unvorschriftsmäßiger Instandhaltung oder Handhabung des Kessels oder
Heizsystems. Für Schäden durch unerlaubte Veränderungen an der Feuerstätte.
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