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Viessmann VITOCROSSAL 300 Serviceanleitung Seite 36

Typ ct3b, 187 bis 635 kw
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Inhaltsverzeichnis

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Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit
■ Bei Anlagen >50 kW ist zur Erfassung
der Füll- und Ergänzungswasser-
menge ein Wasserzähler einzubauen.
Die eingefüllten Wassermengen und
die Wasserhärte sind in die Wartungs-
Checklisten der Heizkessel einzutra-
gen.
■ Bei Anlagen mit einem spezifischen
Anlagenvolumen höher als
20 Liter/kW Heizleistung (Bei Mehr-
kesselanlagen ist dabei die Leistung
des kleinsten Heizkessels einzuset-
zen) sind die Anforderungen der
nächsthöheren Gruppe der Gesamt-
heizleistung (gemäß Tabelle) anzu-
wenden. Bei gravierenden Über-
schreitungen (> 50 Liter/kW) ist auf
Summe der Erdalkalien ≤
3
0,02 mol/m
zu enthärten.
Betriebshinweise:
■ Bei Erweiterungs- und Reparaturar-
beiten sind nur die unbedingt erforder-
lichen Netzabschnitte zu entleeren.
■ Filter, Schmutzfänger oder sonstige
Abschlämm- oder Abscheidevorrich-
tungen im Heizwasserkreislauf sind
nach Erst- oder Neuinstallation öfter,
später nach Bedarf in Abhängigkeit
der Wasseraufbereitung (z.B. Härte-
fällung) zu kontrollieren, zu reinigen
und zu betätigen.
■ Falls die Heizungsanlage mit vollent-
härtetem Wasser befüllt wird, sind bei
der Inbetriebnahme keine weiteren
Maßnahmen erforderlich.
Falls die Heizungsanlage nicht mit
vollenthärtetem Wasser, sondern
mit Wasser gemäß den Anforderun-
gen in obenstehender Tabelle befüllt
wird, ist bei der Inbetriebnahme Fol-
gendes zusätzlich zu beachten:
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(Fortsetzung)
■ Die Inbetriebnahme einer Anlage soll
stufenweise, beginnend mit der
geringsten Leistung des Heizkessels,
bei hohem Heizwasserdurchfluss
erfolgen. Damit wird eine örtliche
Konzentration der Kalkablagerungen
auf den Heizflächen des Wärmeerzeu-
gers vermieden.
■ Bei Mehrkesselanlagen sollen alle
Heizkessel gleichzeitig in Betrieb
genommen werden, damit die
gesamte Kalkmenge nicht auf die
Wärmeübertragungsfläche nur eines
Heizkessels ausfällt.
■ Falls wasserseitige Maßnahmen
erforderlich sind, muss schon die Erst-
befüllung der Heizungsanlage zur
Inbetriebnahme mit aufbereitetem
Wasser erfolgen. Dies gilt auch für
jede Neubefüllung z.B. nach Repara-
turen oder Anlagenerweiterungen und
für alle Ergänzungswassermengen.
Bei Beachtung dieser Hinweise wird die
Bildung von Kalkablagerungen auf den
Heizflächen minimiert.
Falls durch Nichtbeachtung der VDI-
Richtlinie 2035 schädliche Kalkablage-
rungen entstanden sind, ist eine Ein-
schränkung der Lebensdauer der einge-
bauten Heizgeräte in den meisten Fällen
bereits eingetreten. Die Entfernung der
Kalkablagerungen kann eine Option zur
Wiederherstellung der Betriebstauglich-
keit sein.
Diese Maßnahme ist durch eine Fach-
firma auszuführen. Die Heizungsanlage
ist vor Neuinbetriebnahme auf Schäden
zu untersuchen. Um eine erneute über-
mäßige Bildung von Steinbelag zu ver-
meiden, müssen die fehlerhaften
Betriebsparameter unbedingt korrigiert
werden.

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