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Baofeng GT-5R EU Serie Bedienungsanleitung Seite 119

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3.
Mö glichkeiten der Rü ckgabe von Altgerä ten
Besitzer von Altgerä ten aus privaten Haushalten kö nnen diese bei den Sammelstellen der ö ffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträ ger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rü cknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rü cknahmepflichtig sind Geschä fte mit einer Verkaufsflä che von mindestens 400 m² fü r Elektro- und
Elektronikgerä te sowie diejenigen Lebensmittelgeschä fte mit einer Gesamtverkaufsflä che von mindestens 800
m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgerä te anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager-
und Versandflä chen fü r Elektro- und Elektronikgerä te mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und
Versandflä chen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rü cknahme grundsä tzlich durch geeignete
Rü ckgabemö glichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewä hrleisten.
Die Mö glichkeit der unentgeltlichen Rü ckgabe eines Altgerä tes besteht bei rü cknahmepflichtigen Vertreibern unter
anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerä t, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfü llt, an
einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerä t an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das
gleichartige Altgerä t auch dort zur unentgeltlichen Abholung ü bergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln fü r Gerä te der Kategorien 1, 2 oder 4 gemä ß § 2 Abs. 1

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