Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Sicherheitsvorschriften Allgemein; Sicherheitsvorschrift Für Das Bedienpersonal - unicraft WWH 40003 PH Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

WARNUNG!
Gefahr bei unzureichender Qualifi-
kation von Personen!
Unzureichend qualifizierte Personen können die Risi-
ken beim Umgang mit dem Werkstatt-Wagenheber
nicht einschätzen und setzen sich und andere der
Gefahr schwerer oder tödlicher Verletzungen aus.
- Alle Arbeiten nur von dafür qualifizierten Personen
durchführen lassen.
- Unzureichend qualifizierte Personen aus dem Ar-
beitsbereich fernhalten.
Für alle Arbeiten sind nur Personen zugelassen, von de-
nen zu erwarten ist, dass sie diese Arbeiten zuverlässig
ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit z. B.
durch Drogen, Alkohol oder Medikamente beeinflusst ist,
sind nicht zugelassen.
In dieser Betriebsanleitung werden die im folgenden auf-
geführten Qualifikationen der Personen für die verschie-
denen Aufgaben benannt:
Bediener
Der Bediener ist in einer Unterweisung durch den Betrei-
ber über die ihm übertragenen Aufgaben und möglichen
Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet
worden. Aufgaben, die über die Bedienung im Normalbe-
trieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen, wenn
dies in dieser Betriebsanleitung angegeben ist und der
Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbil-
dung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der
einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mög-
liche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu ver-
meiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in
dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten
Normen und Bestimmungen.
Fachpersonal
Das Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbil-
dung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der ein-
schlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, die
ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche
Gefahren selbstständig zu erkennen und Gefährdungen
zu vermeiden.
Hersteller
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal des
Herstellers durchgeführt werden. Anderes Personal ist
nicht befugt, diese Arbeiten auszuführen. Zur Ausfüh-
rung der anfallenden Arbeiten unseren Kundenservice
kontaktieren.
WWH-PH-Serie | Version 1.04

2.4 Sicherheitsvorschriften allgemein

HINWEIS!
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschrif-
ten bzw. Richtlinien und Normen zu beachten (in der
jeweils gültigen Fassung).
In Deutschland z.Zt.
DIN EN 1494:2000+A1:2008: Fahrbare oder ortsver-
änderliche Hubgeräte und verwandte Einrichtungen.
EG Maschinenrichtilinie 2006/42/EG
Wartungs- und Inspektionstätigkeiten dürfen nur im nicht
verwendeten Zustand und nur von geschultem Personal
durchgeführt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche eigenmäch-
tige Umbauten und Veränderungen an den Geräten aus
sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet sind.
2.5 Sicherheitsvorschrift für das Bedien-
personal
Das Bedienpersonal hat in jedem Fall darauf zu achten,
dass die angegebene max. Tragkraft des Werkstatt-Wa-
genhebers nicht überschritten wird.
Es muss sichergestellt sein, dass der Untergrund ausrei-
chend tragfähig ist, um die Last zu halten.
Lasten nur auf waagrechtem, ebenem und festem Unter-
grund mit dem Werkstatt-Wagenheber anheben
Bei anzuhebenden Fahrzeugen die Räder gerade stellen
und mit ausreichend dimensionierten Keilen blockieren.
Niemals die angehobene Last bewegen.
Es darf niemals unter der angehobenen Last gearbeitet
werden, ohne dass diese zusätzlich mit Unterstellböcken
abgesichert ist.
Der Bediener hat mit dafür zu sorgen, dass keine nicht-
autorisierten Personen an und mit dem Werkstatt-Wa-
genheber arbeiten (z.B. auch durch Betätigung von Ein-
richtungen gegen unbefugtes Benutzen).
Der Bediener ist verpflichtet, den Werkstatt-Wagenheber
mindestens einmal vor Benutzung (täglich) auf äußerlich
erkennbare Schäden und Mängel zu prüfen, eingetre-
tene Veränderungen (einschließlich des Betriebsverhal-
tens), die die Sicherheit beeinträchtigen, sofort zu mel-
den.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass der Werkstatt-
Wagenheber immer nur in einwandfreiem Zustand be-
trieben wird.Soweit erforderlich, hat der Betreiber das
Bedienpersonal zum Tragen von Schutzkleidung usw.
zu verpflichten.
Es dürfen grundsätzlich keine Sicherheitseinrichtungen
demontiert oder außer Betrieb gesetzt werden, es dro-
hen massive Quetschgefahren.
Sicherheit
5

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis