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Personalanforderungen; Persönliche Schutzausrüstung; Sicherheitsvorschriften Allgemein - unicraft FHK 1 Betriebsanleitung

Fasshebeklammer
Inhaltsverzeichnis

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2.3 Personalanforderungen

Qualifikationen
Die verschiedenen in dieser Anleitung beschriebenen
Aufgaben stellen unterschiedliche Anforderungen an die
Qualifikation der Personen, die mit diesen Aufgaben be-
traut sind.
WARNUNG!
Gefahr bei unzureichender Qualifikation
von Personen!
Unzureichend qualifizierte Personen können die Risi-
ken beim Umgang mit der Fasshebeklammer nicht
einschätzen und setzen sich und andere der Gefahr
schwerer oder tödlicher Verletzungen aus.
- Alle Arbeiten nur von dafür qualifizierten Personen
durchführen lassen.
- Unzureichend qualifizierte Personen aus dem Ar-
beitsbereich fernhalten.
Für alle Arbeiten sind nur Personen zugelassen, von de-
nen zu erwarten ist, dass sie diese Arbeiten zuverlässig
ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit z. B.
durch Drogen, Alkohol oder Medikamente beeinflusst ist,
sind nicht zugelassen.
In dieser Betriebsanleitung werden die im folgenden auf-
geführten Qualifikationen der Personen für die verschie-
denen Aufgaben benannt:
Bediener
Der Bediener ist in einer Unterweisung durch den Betrei-
ber über die ihm übertragenen Aufgaben und möglichen
Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet
worden. Aufgaben, die über die Bedienung im Normal-
betrieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen,
wenn dies in dieser Betriebsanleitung angegeben ist und
der Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Fachpersonal
Das Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbil-
dung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der ein-
schlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, die
ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche
Gefahren selbstständig zu erkennen und Gefährdungen
zu vermeiden.
Hersteller
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal des
Herstellers durchgeführt werden. Anderes Personal ist
nicht befugt, diese Arbeiten auszuführen. Zur Ausfüh-
rung der anfallenden Arbeiten unseren Kundenservice
kontaktieren.
FHK 1 | Version 1.02
2.4 Persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Personen
vor Beeinträchtigungen der Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit zu schützen. Das Personal muss während
der verschiedenen Arbeiten an und mit der Maschine
persönliche Schutzausrüstung tragen, auf die in den ein-
zelnen Abschnitten dieser Anleitung gesondert hinge-
wiesen wird.
Im folgenden Abschnitt wird die Persönliche Schutzaus-
rüstung erläutert:
Kopfschutz
Der Industriehelm schützt den Kopf gegen herabfal-
lende Gegenstände und Anstoßen an feststehenden
Gegenständen.
Sicherheitsschuhe
Die Sicherheitsschuhe schützen die Füße vor Quet-
schungen, herabfallenden Teilen und Ausgleiten auf
rutschigem Untergrund.
Arbeitsschutzkleidung
Arbeitsschutzkleidung ist eng anliegende Arbeitsklei-
dung, ohne abstehende Teile, mit geringer Reißfestig-
keit.

2.5 Sicherheitsvorschriften allgemein

HINWEIS!
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften
zu beachten (in der jeweils gültigen Fassung)
In Deutschland z.Zt.
-BGV A1 - Grundsätze der Prävention
-BGV D8 - Winden - Hub- und Zuggeräte
-BGR 500 (VBG 9a) - Lastaufnahmeeinrichtungen im
Hebezeugbetrieb
-BGG 905 (ZH 1/27) - Grundsätze für die Prüfung von
Kranen
-EN 1494 - Fahrbare und ortsveränderliche Hubgeräte
-EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
-BGV D8 (Winden, Hub- und Zuggeräte) und die BGR
500 (Lastaufnameeinrichtungen im Hebezeugbetrieb)
zu bechten!
Rüsten, Umrüsten, Wartungs- und Inspektionstätigkeiten
dürfen nur bei nicht im Betrieb befindlichen Geräten von
geschultem Personal durchgeführt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche eigenmäch-
tige Umbauten und Veränderungen an der Maschine aus
sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet sind.
Sicherheit
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Diese Anleitung auch für:

6172010

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