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Garantiebedingungen - ZAMBELLI Maxithek Bedienungsanleitung

Regalsystem
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Garantiebedingungen

Für unsere ZAMBELLI-Maxithek-Regalanlage übernehmen wir eine Garantie nach
Maßgabe der folgenden Bedingungen:
1. Die Dauer der Garantie richtet sich nach unserem zum Zeitpunkt des Kaufs gültigem
Angebot. Ist keine andere Frist angegeben, so beträgt die Garantiezeit 1 Jahr bei
einschichtigem Betrieb.
2. Die Garantiezeit beginnt mit der Übergabe (Nachweis z. B. Abnahmebescheinigung,
Lieferschein, Rechnung, u.a.).
3. Im 1. Jahr beheben wir Mängel, die auf Fabrikations- oder Materialfehler
zurückzuführen sind, kostenlos. Bei Garantiezeiten über 1 Jahr berechnen wir die
entstehenden Fahrt- und Lohnkosten nach unseren jeweils gültigen Montagesätzen.
4. Bei Materialmängel und bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf
den Umfang der unseren Lieferanten gegenüber durchzusetzenden Ansprüche.
5. Bei einer Garantiereparatur ausgetauschte Teile sind unser Eigentum.
6. Eingriffe nicht von uns bevollmächtigter Personen lassen Ihren Garantieanspruch
erlöschen, sofern der Schaden im Zusammenhang mit dem Eingriff steht.
7. Unsere Garantie umfaßt nicht solche Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung,
unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, sowie durch
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstehen. Die gilt auch für Schäden, die als
Folge normaler Abnutzung auftreten.
8. Das Recht auf Wandelung, Minderung oder Nachlieferung ist ausgeschlossen. Sofern
zugesicherte Leistungen oder die Arbeitsweise unserer Anlagen nicht den
Vereinbarungen entsprechen, ist uns ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben die
verlangten Bedingungen zu erreichen. Sie haben jedoch einen Anspruch auf
Minderung (Nachlaß auf den Kaufpreis) falls wir einen aufgetretenen Fabrikations-
oder Materialfehler nach Maßgabe dieser Bedingungen nicht beheben.
9. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, falls der Schaden nicht auf einer
vorsätzlichen oder einer fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, unsere
gesetzlichen Vertreter, oder unseren Erfüllungsgehilfen ruht.
10.Durch unberechtigte Mängelrüge entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten.
11.Wir sind zur Beseitigung eines Mangels nicht verpflichtet, solange Sie Ihren
Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind.
MXT-01 05/1996
Seite: 9

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