Garantiebedingungen
1. Der Garantiegeber gewährleistet die einwandfreie Qualität und den effizienten Betrieb des
Gerätes bei seiner bestimmungsgemäßen Verwendung unter den in der Betriebsanleitung des
Gerätes angegebenen Betriebsbedingungen.
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Die Garantie erstreckt sich auf Mängel an den Geräten/Ersatzteilen, die sich aus
Materialfehlern, fehlerhafter Konstruktion oder Montagefehlern ergeben.
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Der Garantiegeber gewährt dem Nutzer eine Garantie für den Zeitraum von 12 Monaten
ab Verkaufsdatum, bei optischen Niveaus – 60 Monate.
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Mängel, die als Garantiefälle gelten, werden so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14
Werktage nach Eingang des zu reparierenden Gerätes, kostenlos durch eine autorisierte
Servicestelle behoben. In begründeten Fällen kann die Reparaturzeit verlängert werden.
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Die Reparatur erfolgt am Sitz des Garantiegebers oder an den vom Garantiegeber
definierten Orten.
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Fällige Verfahren, normaler Betriebsservice, z.B. Überprüfung, Berichtigung, Kalibrierung,
gelten nicht als Garantiereparatur.
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Die Auswahl der Vorgehensweise bei der Mängelbeseitigung wird vom Garantiegeber
getroffen.
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Zubehörteile, einschließlich Batterien, Akkus, Kabel, Halter, Ladegeräte usw., unterliegen
einer Garantie von 3 Monaten.
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Ungerechtfertigte Reklamationen werden dem Nutzer zu den jeweils gültigen Preisen in
Rechnung gestellt.
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Eine Reparatur im Rahmen der Garantie wird ausschließlich anhand des Kaufbelegs
durchgeführt mit der eingegebenen Produktseriennummer (NOTWENDIGER
ZUSTAND).
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Im Rahmen der Garantie haftet der Garantiegeber nicht für die Folgen von Mängeln, d.h.
Personenschäden, Sachschäden, Gewinnausfälle usw.
2. Die Garantie erlischt bei: Überschreitung der Standards für den Gebrauch des Geräts, Schäden
aufgrund seiner Verwendung entgegen den Vorgaben in der Bedienungsanleitung, mechanischen
Schäden sowie Reparaturen, die der Benutzer selbstständig oder in nicht autorisierten Werkstätten
durchführt.
3. Die Haftung des Garantiegebers im Rahmen der Gewährleistung für versteckte Warenmängel
ist nach Art. 558 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuches ausgeschlossen.
4. Bei Angelegenheiten, die in diesem Vertrag nicht geregelt wurden, finden die Vorschriften des
polnischen Zivilgesetzbuchs Anwendung.
5. Alle Streitigkeiten, die sich während der Durchführung dieses Vertrages ergeben können,
werden von den Parteien gütlich beigelegt, und falls nicht möglich ist – durch das für den
Garantiegeber zuständige Gericht.
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