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haacon 4216.0,25 Betriebsanleitung Seite 2

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9. BeDIenung
Kurbel aufstecken.
Last heben: Drehen der Handkurbel im Uhrzeigersinn.
Last senken: Kurbel gegen Uhrzeigersinn drehen.
Achtung!
Wird die Kurbel von der Rückseite eingesteckt, ändert sich der
Drehsinn.
Bei Loslassen der Kurbel wird die Last beim Heben und Senken in jeder
beliebigen Stellung sicher gehalten.
Das Seil darf unter Last nur so weit aufgewickelt werden, dass ein Bord-
scheibenüberstand von mindestens dem 1,5 fachen des Seildurchmes-
sers gewährleistet ist. Dadurch wird ein Überlasten der Winde und ein
seitliches Abspringen des Seils von der Trommel vermieden.
es müssen immer mindestens 3 Seilwindungen auf der trommel
verbleiben. Die Seilzugkraft der ersten Lage ist gleich der Nennzug-
kraft der Winde. Die Seilzugkraft verringert sich in jeder weiteren Seilla-
ge (–> Typenschild Zugkraft 1. Seillage / letzte Seillage).
10. prüFung
Das Gerät ist entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieb-
lichen Verhältnissen jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine zur
Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 (Sachkundiger) zu prüfen
(Prüfung gem. BetrSichV, §10, Abs.2 entspricht Umsetzung der EG-
Richtlinien 89/391/EWG und 2009/104/EG bzw. jährliche Betriebssi-
cherheitsprüfung nach DGUV-V 54, §23, Abs.2 und DGUV-G 309-007).
Diese Prüfungen müssen dokumentiert werden:
– vor Erstinbetriebnahme.
– nach wesentlichen Änderungen vor Wiederinbetriebnahme.
– mindestens einmal jährlich.
– falls außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädi-
gende Auswirkungen auf die Sicherheit der Winde haben können (au-
ßerordentliche Prüfung z.B. nach längerer Nichtbenutzung, Unfällen,
Naturereignissen).
– nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Winde
beeinflussen können.
Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung
und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Winden,
Hub- und Zuggeräte haben und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien
und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-EN-Normen)
soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand von Winden,
Hub- und Zuggeräten beurteilen können. Sachkundige werden durch
den Betreiber des Gerätes ausgewählt und beauftragt.
094007_o_de_seilwi_s
haacon hebetechnik gmbh
11. WArtungSeMpFeHLung
Der Betreiber legt, je nach Einsatzhäufigkeit und -bedingungen die
Intervalle selbst fest.
– Regelmäßige Reinigung, kein Dampfstrahler!
– nicht einsehbare Bremsen/Sperren spätestens nach 5 Jahren visuell
prüfen, Bremsbeläge bei Bedarf austauschen.
– Generalüberholung durch den Hersteller spätestens nach 10 Jahren.
ACHtung!
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten nur an last-
freiem Hebezeug. Arbeiten an Bremsen und Sperren nur durch
dafür qualifiziertes Fachpersonal.
Wartungs- und Inspektionsarbeiten
Sichtprüfung Seil-Haken (Tragmittel)
Funktion der Winde
Zustand des Seiles und Lastaufnahmemittel
Bremsfunktion unter Last
Lager Antriebsritzel schmieren
Seil gemäß DIN ISO 4309 auf Verschleiß prüfen und
warten
Befestigungsschrauben auf festen Sitz prüfen
Sämtliche Teile der Winde und Kurbel auf Verschleiß prü-
fen, defekte Teile evtl. auswechseln und abschmieren.
Typenschild auf Lesbarkeit prüfen
Sachkundigenprüfung durchführen lassen
Schmierstoffempfehlung: Mehrzweckfett nach DIN 51502 K3K-20
12. erSAtzteILe
Bei einer Ersatzteilbestellung bitte u n b e d i n g t angeben:
– Typ und Fabriknummer des Gerätes / Pos. und Teilenummer
13. ABBAu, entSOrgung
– Sicherheitshinweise beachten.
– Gerät und dessen Inhaltsstoffe umweltgerecht entsorgen.
Telefon +49 (0) 9375 - 84-0
Fax +49 (0) 9375 - 8466
.
.
Intervalle
täglich
viertel-
jährlich
jährlich
2

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